IQWiG2026Onkologie

Selpercatinib bei NSCLC Erstlinie: IQWiG-Nutzenbewertung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2026 bewertet den Zusatznutzen von Selpercatinib. Es geht um die Erstlinientherapie von Erwachsenen mit fortgeschrittenem, RET-Fusions-positivem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).

Die Bewertung erfolgt nach Ablauf einer Befristung, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuvor ausgesprochen hatte. Hintergrund der Befristung war die Erwartung weiterer klinischer Daten aus der Studie LIBRETTO-431 zur Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs.

Für die Bewertung werden zwei Fragestellungen unterschieden, die sich nach dem PD-L1-Tumor-Expressionsstatus richten. Es wird zwischen einer Expression von mindestens 50 Prozent und unter 50 Prozent differenziert.

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Bewertungsgrundlage und Datenlage

Laut IQWiG reichte der pharmazeutische Unternehmer Daten aus der noch laufenden, offenen Phase-III-Studie LIBRETTO-431 ein. In dieser wurde Selpercatinib mit einer platinbasierten Chemotherapie plus Pemetrexed mit oder ohne Pembrolizumab verglichen.

Der Bericht stellt fest, dass die vorgelegten Daten für eine Nutzenbewertung unzureichend sind. Der von der FDA angeforderte, aktuellste Datenschnitt vom Mai 2024 wurde nicht vollständig eingereicht.

Mängel der Datenauswertung

Das Institut bemängelt konkret folgende Punkte an der Dateneinreichung:

  • Es fehlen aktuelle Auswertungen zu Endpunkten der Morbidität und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.

  • Es liegen keine nach dem PD-L1-Status getrennten Auswertungen für den relevanten Datenschnitt vor.

  • Die vorgelegte gemeinsame Teilpopulation ist für die Beantwortung der zwei spezifischen Fragestellungen des G-BA nicht geeignet.

Fazit zum Zusatznutzen

Da keine geeigneten Daten vorliegen, ergibt sich laut Bericht kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Selpercatinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ein Zusatznutzen ist somit für beide Fragestellungen nicht belegt.

Die Bewertung des Zusatznutzens im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie stellt sich wie folgt dar:

PatientengruppeZweckmäßige VergleichstherapieAusmaß des Zusatznutzens
PD-L1-Expression ≥ 50 %Pembrolizumab + Pemetrexed + platinhaltige ChemotherapieZusatznutzen nicht belegt
PD-L1-Expression < 50 %Individualisierte Therapie (z. B. Pembrolizumab + Chemo, Atezolizumab + Chemo)Zusatznutzen nicht belegt
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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation der aktuellen Datenlage zu Selpercatinib in der Erstlinie des RET-Fusions-positiven NSCLC wird darauf hingewiesen, dass der fehlende Beleg eines Zusatznutzens primär auf methodischen Mängeln und unvollständigen Datenlieferungen beruht. Es handelt sich laut Bericht nicht zwingend um einen Nachweis der Unwirksamkeit, sondern um eine unzureichende Evidenzbasis für die formale Bewertung durch das IQWiG.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht hat der pharmazeutische Unternehmer unvollständige Daten aus der Studie LIBRETTO-431 eingereicht. Insbesondere fehlten für den aktuellsten Datenschnitt Auswertungen zur Morbidität, zur Lebensqualität sowie zwingend erforderliche Subgruppenanalysen nach dem PD-L1-Status.

Die Bewertung bezieht sich auf Erwachsene mit fortgeschrittenem, RET-Fusions-positivem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC), die zuvor nicht mit einem RET-Inhibitor behandelt wurden. Es geht in diesem Bericht ausschließlich um die Erstlinientherapie.

Der G-BA unterscheidet zwei Fragestellungen basierend auf einer PD-L1-Expression von über oder unter 50 Prozent. Das IQWiG betont, dass der PD-L1-Status prädiktiv für das Ansprechen auf die Vergleichstherapie sein könnte, weshalb getrennte Auswertungen für eine fundierte Bewertung zwingend erforderlich sind.

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Quelle: IQWiG A25-159: Selpercatinib (RET-Fusions-positives NSCLC, Erstlinie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Ablauf Befristung) (IQWiG, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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