IQWiG2023Infektiologie

Remdesivir bei COVID-19 (Kinder): Indikation und Nutzen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die IQWiG-Dossierbewertung A22-112 untersucht den Zusatznutzen von Remdesivir bei Kindern und Jugendlichen mit COVID-19. Die Zielgruppe umfasst Personen unter 18 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg.

Voraussetzung für die Behandlung in diesem Anwendungsgebiet ist, dass keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigt wird. Zudem muss ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bestehen.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe festgelegt. Diese kann je nach Krankheitsschwere medikamentöse und nicht medikamentöse Maßnahmen umfassen.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Bericht ist bei der Anwendung von Remdesivir eine Überwachung auf schwere Überempfindlichkeitsreaktionen, einschließlich Anaphylaxie, sicherzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Behandlung unter Bedingungen erfolgen sollte, die ein sofortiges Eingreifen bei derartigen Reaktionen ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen in dieser Patientengruppe nicht belegt. Die vorgelegten Studiendaten reichten für eine positive Bewertung nicht aus.

Die Zulassung und die entsprechende Nutzenbewertung beziehen sich auf Kinder und Jugendliche mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg.

Gemäß den im Bericht zitierten Fachinformationen beträgt die empfohlene Behandlungsdauer insgesamt 3 Tage.

Der Bericht weist darauf hin, dass Remdesivir bei einer eGFR von unter 30 mL/min nicht angewendet werden sollte. Die Pharmakokinetik wurde bei Nierenfunktionsstörungen nicht ausreichend untersucht.

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Quelle: IQWiG A22-112: Remdesivir (COVID-19, ohne zusätzliche Sauerstoffzufuhr, < 18 Jahre) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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