Nirmatrelvir/Ritonavir: Therapie bei Kindern (COVID-19)
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung von Nirmatrelvir/Ritonavir. Die Bewertung bezieht sich auf pädiatrische Patientinnen und Patienten ab 6 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 20 kg.
Das Anwendungsgebiet umfasst die Behandlung einer Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bei Personen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen. Zudem muss ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf vorliegen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie legte der G-BA für Kinder zwischen 20 und unter 40 kg "Best supportive Care" fest. Für Kinder und Jugendliche ab 40 kg wurde Remdesivir als Vergleichstherapie bestimmt.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass bei einer vergessenen Dosis das Zeitfenster von 8 Stunden entscheidend ist. Liegt der vorgesehene Einnahmezeitpunkt weniger als 8 Stunden zurück, wird eine sofortige Nachholung empfohlen. Sind mehr als 8 Stunden vergangen, sollte die Dosis laut Fachinformation ausgelassen und keine doppelte Menge eingenommen werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren nicht belegt. Der Hersteller hat keine vergleichenden Studien gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorgelegt.
Das Medikament ist für pädiatrische Patientinnen und Patienten ab einem Alter von 6 Jahren zugelassen. Voraussetzung ist ein Körpergewicht von mindestens 20 kg.
Der G-BA hat für Kinder zwischen 20 und unter 40 kg "Best supportive Care" als Vergleichstherapie festgelegt. Für Kinder ab 40 kg wird Remdesivir als Vergleich herangezogen.
Die empfohlene Behandlungsdauer beträgt 5 Tage. Die Therapie sollte laut Dokumentation auch dann abgeschlossen werden, wenn eine Hospitalisierung notwendig wird.
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Quelle: IQWiG A25-158: Nirmatrelvir/Ritonavir (COVID-19, ohne zusätzliche Sauerstoffzufuhr, erhöhtes Risiko für schweren Verlauf, >= 6 Jahre bis < 18 Jahre, >= 20 kg) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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