IQWiG2021Infektiologie

Remdesivir bei COVID-19: Indikation und Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A21-38 bewertet den Zusatznutzen von Remdesivir zur Behandlung der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19). Die Bewertung vergleicht den Wirkstoff mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie nach Maßgabe des Arztes.

Die Zielpopulation umfasst Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg. Voraussetzung für die Behandlung ist eine Pneumonie, die zu Therapiebeginn eine zusätzliche Sauerstoffzufuhr erfordert.

Hierbei wird zwischen einer Low-Flow-Sauerstofftherapie (LFO) und einer High-Flow-Sauerstofftherapie (HFO) beziehungsweise einer nicht invasiven Beatmung (NIV) unterschieden. Die Datenbasis für die Bewertung bilden hauptsächlich die Studien ACTT-1, CAP-2 und GS5774-A.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Bewertung betont die starke Abhängigkeit des therapeutischen Nutzens vom Beatmungsstatus zu Therapiebeginn. Es wird deutlich, dass der beträchtliche Zusatznutzen von Remdesivir ausschließlich bei Patienten mit Low-Flow-Sauerstoffbedarf belegt ist, während bei High-Flow-Sauerstoffgabe oder nicht invasiver Beatmung kein Vorteil gegenüber der Standardtherapie nachgewiesen werden konnte.

Häufig gestellte Fragen

Die IQWiG-Bewertung schließt Patienten mit invasiver Beatmung nicht in die positive Nutzenbewertung ein. Die Zielpopulation beschränkt sich auf Patienten mit Low-Flow- oder High-Flow-Sauerstofftherapie sowie nicht invasiver Beatmung.

Laut den im Bericht zitierten Zulassungsinformationen beträgt die empfohlene Behandlungsdauer mindestens 5 Tage. Sie sollte einen Zeitraum von 10 Tagen nicht überschreiten.

Der Bericht weist darauf hin, dass der Wirkstoff während der Schwangerschaft nicht angewendet werden darf. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der klinische Zustand der Patientin diese Behandlung zwingend erfordert.

In den bewerteten Studien wurden keine Jugendlichen untersucht. Da sich das Mortalitätsrisiko von dem der Erwachsenen unterscheidet, ist laut Bewertung für diese Altersgruppe kein Zusatznutzen belegt.

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Quelle: IQWiG A21-38: Remdesivir (COVID-19) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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