Elotuzumab (Multiples Myelom): Indikation und Therapie
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen von Elotuzumab. Der Wirkstoff wird in Kombination mit Pomalidomid und Dexamethason bei erwachsenen Personen mit rezidiviertem und refraktärem multiplem Myelom eingesetzt.
Die Bewertung bezieht sich auf Betroffene, die bereits mindestens zwei vorausgegangene Therapien erhalten haben. Dazu müssen zwingend Lenalidomid und ein Proteasom-Inhibitor gehören. Zudem muss unter der letzten Therapie eine Krankheitsprogression aufgetreten sein.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde die Kombination aus Pomalidomid und Dexamethason festgelegt. Die Datengrundlage der Bewertung bildet die finale Analyse der randomisierten, kontrollierten Phase-II-Studie ELOQUENT-3.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass der Überlebensvorteil der Elotuzumab-Kombinationstherapie stark von der Vorbehandlung abhängt. Es wird deutlich, dass insbesondere Personen ohne vorangegangene Stammzelltransplantation von der Therapie profitieren, während bei Personen mit vorheriger Stammzelltransplantation kein Zusatznutzen belegt ist.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG hängt der Zusatznutzen von einer vorherigen Stammzelltransplantation ab. Ohne vorherige Transplantation gibt es einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen, mit vorheriger Transplantation ist dieser nicht belegt.
In der bewerteten Indikation wird Elotuzumab als Dreifachkombination zusammen mit Pomalidomid und Dexamethason verabreicht.
Die Dosierung erfolgt gewichtsadaptiert intravenös. In den ersten beiden 28-Tage-Zyklen werden wöchentlich 10 mg/kg verabreicht, ab dem dritten Zyklus erfolgt eine Gabe von 20 mg/kg einmal pro Zyklus.
Die Zulassung erfordert mindestens zwei vorausgegangene Therapien. Diese müssen Lenalidomid und einen Proteasom-Inhibitor umfassen, zudem muss die Erkrankung unter der letzten Therapie fortgeschritten sein.
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Quelle: IQWiG A21-90: Elotuzumab (multiples Myelom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Ablauf Befristung) (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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