Multiples Myelom: Daratumumab-Therapie und Indikation
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A21-126 bewertet den Zusatznutzen von Daratumumab in Kombination mit Lenalidomid und Dexamethason.
Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit neu diagnostiziertem multiplen Myelom. Voraussetzung für diese Indikation ist, dass eine autologe Stammzelltransplantation (ASZT) für diese Gruppe nicht geeignet ist.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter anderem Lenalidomid in Kombination mit Dexamethason festgelegt. Die Datengrundlage der Bewertung bildet die offene, randomisierte Phase-3-Studie MAIA.
💡Praxis-Tipp
Laut den im Bericht zitierten Fachinformationen ist bei der Gabe von Daratumumab auf das Interferenz-Phänomen beim indirekten Coombs-Test zu achten. Es wird empfohlen, vor Therapiebeginn eine Blutgruppen-Typisierung und ein Antikörper-Screening durchzuführen. Im Notfall sollte ungekreuztes AB0/Rh(D)-kompatibles Erythrozytenkonzentrat transfundiert werden.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen der Kombination aus Daratumumab, Lenalidomid und Dexamethason. Dies basiert vor allem auf einem signifikant verlängerten Gesamtüberleben und einer verbesserten Schmerzlinderung.
Laut IQWiG-Bericht zeigt sich ein höherer Schaden insbesondere bei schweren unerwünschten Ereignissen wie der Neutropenie. Zudem treten Infektionen, Schüttelfrost und Atemwegserkrankungen häufiger auf als unter der Zweifachkombination.
In der Studie wurde Daratumumab intravenös mit 16 mg/kg Körpergewicht verabreicht. Die Gabe erfolgte in den ersten zwei Zyklen wöchentlich, danach alle zwei Wochen und ab dem siebten Zyklus alle vier Wochen.
Der Bericht weist darauf hin, dass zur Vermeidung infusionsbedingter Reaktionen eine Prämedikation erforderlich ist. Zudem wird vor Therapiebeginn die Bestimmung des Hepatitis-B-Status sowie eine Blutgruppen-Typisierung empfohlen.
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Quelle: IQWiG A21-126: Daratumumab (neu diagnostiziertes multiples Myelom, Stammzelltransplantation nicht geeignet) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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