Casirivimab/Imdevimab: Zusatznutzen bei COVID-19-Risiko
Hintergrund
Die IQWiG-Nutzenbewertung A22-48 evaluiert den Zusatznutzen der Wirkstoffkombination Casirivimab/Imdevimab zur Behandlung von COVID-19. Die Bewertung bezieht sich auf Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht.
Voraussetzung für die Anwendung ist, dass die Erkrankten keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf aufweisen. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde eine Therapie nach ärztlicher Maßgabe festgelegt.
Das IQWiG weist darauf hin, dass die Wirksamkeit stark von der zirkulierenden Virusvariante abhängt. Bei Vorliegen der Omikron-Variante wird von einer Anwendung abgeraten, da In-vitro-Daten eine deutlich verringerte Neutralisationsaktivität zeigen.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist vor der Gabe von Casirivimab/Imdevimab zwingend die aktuell vorherrschende Virusvariante zu berücksichtigen. Es wird explizit davor gewarnt, die Antikörperkombination bei einer Infektion mit der Omikron-Variante einzusetzen, da hier eine stark verminderte Neutralisationsaktivität vorliegt.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen beträchtlichen Zusatznutzen für erwachsene COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen. Dies gilt primär für Personen ohne vollständige Immunisierung oder mit komplexen Risikofaktoren.
Laut Dossierbewertung zeigen In-vitro-Daten eine deutlich verringerte Neutralisationsaktivität gegenüber der Omikron-Variante. Daher wird von einer Anwendung bei dieser Virusvariante abgeraten.
Die empfohlene Dosis beträgt einmalig 600 mg Casirivimab und 600 mg Imdevimab. Die Gabe erfolgt bevorzugt als intravenöse Infusion, kann aber in Ausnahmefällen auch subkutan verabreicht werden.
Für die Altersgruppe der 12- bis unter 18-Jährigen lagen dem IQWiG keine verwertbaren Studiendaten vor. Aus diesem Grund gilt ein Zusatznutzen für Jugendliche als nicht belegt.
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Quelle: IQWiG A22-48: Casirivimab/Imdevimab (COVID-19) – Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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