Lenvatinib bei Nierenzellkarzinom (RCC): Indikation
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG mit der erneuten Nutzenbewertung von Lenvatinib in Kombination mit Everolimus. Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom nach einer vorhergehenden, gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichteten Behandlung.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom G-BA Cabozantinib oder Nivolumab festgelegt. Der pharmazeutische Unternehmer wählte Cabozantinib für den Vergleich.
Da keine direkten Vergleichsstudien vorlagen, basierte die Bewertung auf einem adjustierten indirekten Vergleich. Hierbei diente Everolimus als Brückenkomparator zwischen der Studie 205 (Lenvatinib plus Everolimus) und der Studie METEOR (Cabozantinib).
💡Praxis-Tipp
Laut den Vorgaben zur qualitätsgesicherten Anwendung ist bei Toxizitäten, die potenziell durch beide Wirkstoffe bedingt sind, eine strikte Reihenfolge bei der Dosisreduktion einzuhalten. Es wird vorgegeben, zuerst die Lenvatinib-Dosis zu reduzieren, bevor eine Anpassung der Everolimus-Dosis erfolgt.
Häufig gestellte Fragen
Laut der IQWiG-Nutzenbewertung ist ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Cabozantinib nicht belegt. Es zeigten sich im indirekten Vergleich keine signifikanten Vorteile beim Gesamtüberleben.
Die empfohlene Tagesdosis beträgt 18 mg Lenvatinib einmal täglich. Dies erfolgt in Kombination mit 5 mg Everolimus, welches ebenfalls einmal täglich eingenommen wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss legte Cabozantinib oder Nivolumab als zweckmäßige Vergleichstherapie fest. Für den indirekten Vergleich wurde Cabozantinib herangezogen.
Das IQWiG stufte das Verzerrungspotenzial für Nebenwirkungen als hoch ein, unter anderem wegen stark unterschiedlicher Beobachtungszeiten in den Studien. Daher war ein sicherer indirekter Vergleich methodisch nicht möglich.
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Quelle: IQWiG A20-122: Lenvatinib (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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