Lenvatinib bei Nierenzellkarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A20-122 bewertet den Zusatznutzen von Lenvatinib in Kombination mit Everolimus. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom nach einer vorhergehenden, gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichteten Behandlung.
Es handelt sich um eine erneute Nutzenbewertung nach Ablauf einer Befristung. In der vorherigen Bewertung wurden die Nachweise als nicht ausreichend für die Beurteilung eines Zusatznutzens eingestuft.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Cabozantinib oder Nivolumab festgelegt. Der pharmazeutische Unternehmer wählte für das Dossier Cabozantinib als Vergleichstherapie.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zur Nutzenbewertung:
Methodik der Bewertung
Da keine direkten Vergleichsstudien vorliegen, basiert die Bewertung auf einem adjustierten indirekten Vergleich. Als Brückenkomparator diente Everolimus.
Herangezogen wurden die Phase-1b/2-Studie 205 (Lenvatinib plus Everolimus) und die Phase-3-Studie METEOR (Cabozantinib).
Ergebnisse zu Mortalität und Morbidität
Laut Bericht zeigt sich im adjustierten indirekten Vergleich kein statistisch signifikanter Unterschied beim Gesamtüberleben. Daraus lässt sich kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen ableiten.
Für die Endpunktkategorie Morbidität liegen keine Daten aus der Studie 205 vor. Ein Zusatznutzen ist in diesem Bereich somit nicht belegt.
Lebensqualität und Nebenwirkungen
Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde in beiden eingeschlossenen Studien nicht erhoben.
Hinsichtlich der Nebenwirkungen (schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, schwere unerwünschte Ereignisse, Therapieabbrüche) wird das Verzerrungspotenzial als zu hoch eingestuft. Ein indirekter Vergleich wurde daher nicht durchgeführt.
Gesamtaussage zum Zusatznutzen
Der Bericht zieht folgende Schlussfolgerungen für die Zielpopulation:
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Es gibt keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Lenvatinib plus Everolimus im Vergleich zu Cabozantinib.
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Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
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Es bleibt unklar, ob die Ergebnisse auf Personen mit einem ECOG-Performance-Status von 2 oder höher sowie auf nicht klarzellige Nierenzellkarzinome übertragbar sind.
Dosierung
Die in den bewerteten Studien (Studie 205 und METEOR) angewendeten Dosierungen für die jeweiligen Studienarme werden wie folgt beschrieben:
| Therapie | Dosierung | Applikationsform |
|---|---|---|
| Lenvatinib + Everolimus | 18 mg + 5 mg / Tag | oral |
| Cabozantinib | 60 mg / Tag | oral |
| Everolimus (Brückenkomparator) | 10 mg / Tag | oral |
Laut Bericht sind Dosisreduktionen oder Dosisunterbrechungen bei inakzeptabler Toxizität gemäß der jeweiligen Fachinformation möglich.
Kontraindikationen
Der Bericht nennt spezifische Ausschlusskriterien für die Vor- und Begleitbehandlung in den zugrundeliegenden Studien.
Für den Lenvatinib-Arm waren vorherige Therapien mit mTOR-Inhibitoren (wie Everolimus oder Temsirolimus) nicht erlaubt.
Zudem durften keine starken CYP3A4- und/oder P-gp-Inhibitoren, Induktoren oder Substrate als Begleitmedikation eingesetzt werden.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist darauf hin, dass in den zugrundeliegenden Studien fast ausschließlich Personen mit einem guten Allgemeinzustand (ECOG-PS 0 oder 1) und klarzelligem Nierenzellkarzinom untersucht wurden. Es wird betont, dass die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Personen mit einem schlechteren Allgemeinzustand (ECOG-PS ≥ 2) oder mit nicht klarzelligen Tumoren unklar ist. Bei diesen Gruppen ist die Datenlage zur Wirksamkeit und Sicherheit laut Bewertung stark limitiert.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Lenvatinib in Kombination mit Everolimus gegenüber Cabozantinib nicht belegt. Es zeigten sich im indirekten Vergleich keine signifikanten Vorteile beim Gesamtüberleben.
Nein, es liegen keine direkten Vergleichsstudien vor. Die Bewertung basiert auf einem adjustierten indirekten Vergleich über den Brückenkomparator Everolimus.
Der Bericht stellt fest, dass in den relevanten Zulassungsstudien keine Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität erhoben wurden. Daher können hierzu keine Aussagen getroffen werden.
Ein indirekter Vergleich der Nebenwirkungen konnte aufgrund eines zu hohen Verzerrungspotenzials der Studiendaten nicht durchgeführt werden. Ein höherer oder geringerer Schaden ist laut Bewertung somit nicht belegt.
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Quelle: IQWiG A20-122: Lenvatinib (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.