Ipilimumab bei Nierenzellkarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A19-12 bewertet den Zusatznutzen der Kombinationstherapie aus Ipilimumab und Nivolumab. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene, nicht vorbehandelte Personen mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) unter anderem Sunitinib festgelegt. Die Datengrundlage der Bewertung bildet die randomisierte, offene Zulassungsstudie CheckMate 214.
Die Bewertung unterscheidet zwei Fragestellungen basierend auf dem Risikoprofil der Erkrankten. Es wird zwischen einem intermediären Risikoprofil (1 bis 2 IMDC-Risikofaktoren) und einem ungünstigen Risikoprofil (mindestens 3 IMDC-Risikofaktoren) differenziert.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen der Kombinationstherapie im Vergleich zu Sunitinib:
Intermediäres Risikoprofil (Fragestellung 1)
Für Personen mit 1 bis 2 IMDC-Risikofaktoren zeigt die Auswertung positive Effekte.
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Beim Gesamtüberleben ergibt sich ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
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Für die gesundheitsbezogene Lebensqualität (FACT-G) und Symptomatik (FKSI-DRS) liegt ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen vor.
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Bei den Nebenwirkungen wiegen sich Vor- und Nachteile auf, sodass insgesamt ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet wird.
Ungünstiges Risikoprofil (Fragestellung 2)
Bei Vorliegen von 3 bis 6 IMDC-Risikofaktoren zeigt die Bewertung ebenfalls deutliche Vorteile für die Kombinationstherapie.
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Für das Gesamtüberleben wird ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen festgestellt.
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Bei den Nebenwirkungen zeigen sich sowohl Anhaltspunkte für einen geringeren als auch für einen höheren Schaden.
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In der Gesamtschau ergibt sich ein Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie.
Risikofaktoren nach IMDC
Zur Bestimmung des Risikoprofils werden laut Bewertung folgende prognostische Faktoren des IMDC-Scores herangezogen:
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Karnofsky-Index von genau 70 Prozent
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Weniger als 1 Jahr zwischen Diagnose und Randomisierung
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Hämoglobin unterhalb des unteren Normwertes
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Korrigiertes Calcium oberhalb des unteren Normwertes
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Absolute Neutrophilen- oder Thrombozytenzahl über dem Normwert
Dosierung
Die in der Studie CheckMate 214 verwendete Dosierung für die Kombinationstherapie und die Vergleichstherapie wird wie folgt beschrieben:
| Therapiephase | Medikament | Dosierung | Applikation |
|---|---|---|---|
| Induktionsphase (12 Wochen) | Ipilimumab + Nivolumab | 1 mg/kg (Ipi) + 3 mg/kg (Nivo) alle 3 Wochen | i.v. über 30 Min (Ipi) bzw. 60 Min (Nivo) |
| Erhaltungsphase | Nivolumab | 3 mg/kg alle 2 Wochen | i.v. über 60 Min |
| Vergleichstherapie | Sunitinib | 50 mg täglich (4 Wochen Einnahme, 2 Wochen Pause) | oral |
Der Bericht weist darauf hin, dass das Dosierungsschema der Nivolumab-Monotherapie in der Erhaltungsphase der Studie von der aktuellen Fachinformation abweicht.
Kontraindikationen
Laut den Einschlusskriterien der zugrundeliegenden Studie CheckMate 214 wurden bestimmte Personengruppen von der Behandlung ausgeschlossen. Es ist unklar, ob die beobachteten Effekte auf diese Gruppen übertragbar sind.
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Vorliegen eines nicht klarzelligen Nierenzellkarzinoms
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Nierenzellkarzinom im Stadium III nach AJCC
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Aktive Hirnmetastasen
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Karnofsky-Index von unter 70 Prozent
💡Praxis-Tipp
Es wird im Bericht hervorgehoben, dass die Dosierung von Nivolumab in der Erhaltungsphase der Zulassungsstudie (körpergewichtsabhängig) von der zugelassenen Fachinformation (Fixdosis) abweicht. Für die Nutzenbewertung wird jedoch angenommen, dass diese Abweichung keinen relevanten Einfluss auf die beobachteten Effekte hat. Zudem ist zu beachten, dass das Ausmaß des Zusatznutzens stark vom initialen IMDC-Risikoprofil abhängt.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bewertung ergibt sich für diese Gruppe ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen im Vergleich zu Sunitinib. Dies basiert vor allem auf positiven Effekten beim Gesamtüberleben und der Lebensqualität.
Bei Personen mit mindestens drei IMDC-Risikofaktoren stellt der Bericht einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen fest. Auch hier ist der Vorteil beim Gesamtüberleben ausschlaggebend für die Bewertung.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde Sunitinib ausgewählt. Dies entspricht einer der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Optionen für diese Indikation.
Die Studie CheckMate 214 schloss Personen mit aktiven Hirnmetastasen oder einem nicht klarzelligen Nierenzellkarzinom aus. Ebenso wurden Personen mit einem Karnofsky-Index unter 70 Prozent nicht berücksichtigt.
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Quelle: IQWiG A19-12: Ipilimumab (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.