Risankizumab (PsA): Therapie und Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen von Risankizumab. Das Medikament wird allein oder in Kombination mit Methotrexat bei erwachsenen Personen mit aktiver Psoriasis-Arthritis eingesetzt.
Voraussetzung für die Anwendung ist laut Bericht ein unzureichendes Ansprechen oder eine Unverträglichkeit gegenüber einer vorangegangenen Therapie mit krankheitsmodifizierenden Antirheumatika (DMARDs).
Der Bericht unterscheidet zwei Fragestellungen basierend auf der Vorbehandlung. Es wird zwischen bDMARD-naiven und bDMARD-erfahrenen Patientengruppen differenziert, für die jeweils spezifische zweckmäßige Vergleichstherapien festgelegt wurden.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht hebt hervor, dass bei Personen, die nach 16 Wochen Behandlung mit Risankizumab kein klinisches Ansprechen zeigen, ein Absetzen der Therapie in Erwägung gezogen werden sollte. Zudem wird auf die zwingende Notwendigkeit eines Tuberkulose-Screenings vor Therapiebeginn hingewiesen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Risankizumab bei Psoriasis-Arthritis nicht belegt. Der pharmazeutische Unternehmer legte keine geeigneten Daten vor, die eine Unterteilung nach Vortherapien ermöglichten.
Die empfohlene Dosis beträgt 150 mg als subkutane Injektion. Diese wird in Woche 0, Woche 4 und danach alle 12 Wochen verabreicht.
Der Bericht definiert als Vergleichstherapie einen TNF-alpha-Antagonisten oder einen Interleukin-Inhibitor. Diese können gegebenenfalls in Kombination mit Methotrexat eingesetzt werden.
Gemäß den im Bericht zitierten Fachinformationen ist Risankizumab bei klinisch relevanten aktiven Infektionen kontraindiziert. Vor Therapiebeginn muss zwingend auf eine Tuberkulose-Infektion untersucht werden.
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Quelle: IQWiG A21-156: Risankizumab (Psoriasis-Arthritis) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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