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Darolutamid bei Prostatakarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A20-43 bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs Darolutamid. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Männer mit einem nicht metastasierten, kastrationsresistenten Prostatakarzinom (nmCRPC).

Voraussetzung für diese Patientengruppe ist ein hohes Risiko für die Entwicklung von Metastasen. Dieses wird in der zugrundeliegenden ARAMIS-Studie über eine prostataspezifische Antigen-Verdopplungszeit (PSADT) von maximal 10 Monaten definiert.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein abwartendes Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivationstherapie (ADT) festgelegt.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert basierend auf der ARAMIS-Studie folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen:

Gesamtüberleben und Metastasierung

Laut Bewertung zeigt sich für das Gesamtüberleben ein statistisch signifikanter Unterschied zum Vorteil der Kombinationstherapie. Es wird ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Darolutamid plus ADT gegenüber dem abwartenden Vorgehen plus ADT abgeleitet.

Morbidität und Lebensqualität

Für verschiedene patientenrelevante Endpunkte ergeben sich laut Bericht Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen:

  • Symptomatische skelettale Ereignisse (Ausmaß beträchtlich oder erheblich)

  • Prostatakarzinomspezifische invasive Verfahren

  • Schmerzprogression

  • Gesundheitsbezogene Lebensqualität (geringes Ausmaß)

Unerwünschte Ereignisse

Hinsichtlich der unerwünschten Ereignisse (UE) zeigt die Auswertung keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen.

Daraus ergibt sich laut Bericht kein Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden durch Darolutamid. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse und Therapieabbrüche wegen UE traten in beiden Gruppen vergleichbar häufig auf.

Dosierung

Die zugrundeliegende ARAMIS-Studie untersuchte folgendes Therapieschema im Vergleich zu Placebo:

InterventionDosierungBegleittherapie
Darolutamid600 mg 2-mal täglich, oralAndrogendeprivationstherapie (ADT)
Placebo2-mal täglich, oralAndrogendeprivationstherapie (ADT)

Die ADT bestand aus einer chirurgischen Kastration oder der kontinuierlichen Behandlung mit GnRH-Agonisten beziehungsweise -Antagonisten.

Kontraindikationen

Laut Studienprotokoll waren unter anderem folgende Vor- und Begleitbehandlungen nicht erlaubt:

  • Antiandrogene der 1. und 2. Generation (z. B. Bicalutamid, Enzalutamid)

  • CYP17-Inhibitoren (z. B. Abirateronacetat)

  • Chemotherapie oder Immuntherapie des Prostatakarzinoms

  • Langfristiger Gebrauch von systemischen Kortikosteroiden (über 10 mg Prednisonäquivalent pro Tag)

  • Behandlung mit knochenerhaltenden Substanzen zur Vermeidung von skelettbezogenen Ereignissen

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass der Zusatznutzen von Darolutamid stark an die Fortführung der basalen Androgendeprivationstherapie (ADT) geknüpft ist. Es wird hervorgehoben, dass der Testosteronspiegel während der Therapie kontinuierlich auf Kastrationsniveau (unter 50 ng/dl) gehalten werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Männer mit nicht metastasiertem, kastrationsresistentem Prostatakarzinom (nmCRPC). Diese müssen ein hohes Risiko für die Entwicklung von Metastasen aufweisen.

Der IQWiG-Bericht leitet insgesamt einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen ab. Dies basiert maßgeblich auf signifikanten Vorteilen beim Gesamtüberleben.

Als Vergleichstherapie dient ein abwartendes Vorgehen unter Beibehaltung der bestehenden konventionellen Androgendeprivationstherapie (ADT). Dies entspricht dem Placebo-Arm der Zulassungsstudie.

Laut Bericht gibt es keinen Anhaltspunkt für einen höheren oder geringeren Schaden durch die Therapie. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse zeigten keine signifikanten Unterschiede zur Vergleichsgruppe.

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Quelle: IQWiG A20-43: Darolutamid (Prostatakarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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