Brigatinib bei NSCLC: Zusatznutzen und Nebenwirkungen
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Brigatinib. Das Medikament wird als Monotherapie bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit ALK-positivem, fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) eingesetzt.
Voraussetzung für diese Bewertung ist, dass die Behandelten zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor therapiert wurden. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Crizotinib festgelegt.
Die Bewertung basiert maßgeblich auf den Ergebnissen der randomisierten, kontrollierten Phase-3-Studie ALTA-1L. In dieser Studie wurde Brigatinib direkt mit Crizotinib verglichen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass der positive Effekt auf das Gesamtüberleben ausschließlich bei Patienten beobachtet wurde, die bereits zu Studienbeginn Hirnmetastasen aufwiesen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass unter Brigatinib spezifische schwere Nebenwirkungen wie eine erhöhte Kreatinphosphokinase und Bluthochdruck signifikant häufiger auftreten als unter Crizotinib. Eine engmaschige Überwachung dieser Parameter ist daher von besonderer klinischer Relevanz.
Häufig gestellte Fragen
Der Bericht bewertet Brigatinib als Erstlinientherapie bei erwachsenen Patienten mit ALK-positivem, fortgeschrittenem NSCLC. Voraussetzung ist, dass die Patienten zuvor nicht mit einem ALK-Inhibitor behandelt wurden.
Laut IQWiG zeigt sich ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen beim Gesamtüberleben nur für Patienten mit Hirnmetastasen. Bei Patienten ohne Hirnmetastasen konnte kein Zusatznutzen beim Gesamtüberleben belegt werden.
Der Bericht stellt fest, dass schwere unerwünschte Ereignisse wie eine erhöhte Kreatinphosphokinase und Bluthochdruck unter Brigatinib häufiger auftreten als unter der Vergleichstherapie. Dies stellt einen Hinweis auf einen höheren Schaden dar.
Die Therapie beginnt mit 90 mg einmal täglich für die ersten sieben Tage. Ab dem achten Tag wird die Dosis auf 180 mg einmal täglich erhöht, sofern das Medikament gut vertragen wird.
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Quelle: IQWiG A20-42: Brigatinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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