IQWiG2020Onkologie

Brigatinib bei NSCLC: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A20-42 bewertet den Zusatznutzen von Brigatinib bei erwachsenen Personen mit anaplastischer-Lymphomkinase(ALK)-positivem, fortgeschrittenem, nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC). Voraussetzung für diese Bewertung ist, dass zuvor keine Behandlung mit einem ALK-Inhibitor erfolgte.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Crizotinib festgelegt. Die Nutzenbewertung basiert primär auf den Daten der offenen, randomisierten kontrollierten Studie ALTA-1L.

In dieser Studie wurden 275 Betroffene im Verhältnis 1:1 entweder mit Brigatinib oder Crizotinib behandelt. Der primäre Endpunkt der Studie war das progressionsfreie Überleben, während das Gesamtüberleben, die Symptomatik und die Lebensqualität als sekundäre Endpunkte erfasst wurden.

Empfehlungen

Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zum Zusatznutzen basierend auf der Studie ALTA-1L:

Patientengruppe mit Hirnmetastasen

Für Betroffene mit Hirnmetastasen zu Studienbeginn zeigt die Bewertung einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Brigatinib im Vergleich zu Crizotinib.

Laut Bericht ergeben sich hierbei folgende Vorteile:

  • Ein Hinweis auf einen Zusatznutzen beim Gesamtüberleben.

  • Anhaltspunkte für Verbesserungen bei Symptomen und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität.

  • Ein geringerer Schaden bei nicht schwerwiegenden Nebenwirkungen.

Patientengruppe ohne Hirnmetastasen

Für Betroffene ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn wird ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen abgeleitet.

Die Datenlage zeigt für diese Gruppe:

  • Keinen statistisch signifikanten Unterschied beim Gesamtüberleben.

  • Positive Effekte bei der Symptomatik und der Lebensqualität.

  • Einen geringeren Schaden bei leichten Nebenwirkungen, der die schweren Nebenwirkungen in der Gesamtabwägung überwiegt.

Nebenwirkungen und Lebensqualität

Der Bericht stellt fest, dass Brigatinib bei bestimmten Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen und Obstipation Vorteile bietet. Auch bei Augenerkrankungen und peripheren Ödemen zeigt sich ein geringerer Schaden im Vergleich zur Kontrollgruppe.

Demgegenüber stehen laut Bewertung höhere Risiken für spezifische schwerwiegende Ereignisse. Dazu zählen insbesondere eine erhöhte Kreatinphosphokinase und das Auftreten von Bluthochdruck.

Dosierung

Der Bericht zitiert folgendes Dosierungsschema für Brigatinib aus der zugrundeliegenden Studie ALTA-1L:

MedikamentZeitraumDosisApplikation
BrigatinibTag 1 bis 790 mg 1-mal täglichoral
Brigatinibab Tag 8180 mg 1-mal täglichoral
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💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bewertung zeigt sich unter Brigatinib ein höheres Risiko für spezifische schwerwiegende unerwünschte Ereignisse im Vergleich zu Crizotinib. Der Bericht stellt insbesondere einen höheren Schaden durch eine erhöhte Kreatinphosphokinase sowie durch Bluthochdruck fest. Diese Parameter stellen somit relevante Aspekte für das klinische Monitoring unter der Therapie dar.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ergibt sich für diese Gruppe ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen gegenüber Crizotinib. Dies basiert unter anderem auf positiven Effekten beim Gesamtüberleben und der Lebensqualität.

Für Personen ohne Hirnmetastasen zu Studienbeginn leitet die Bewertung einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen ab. Ein signifikanter Vorteil beim Gesamtüberleben konnte in dieser Subgruppe nicht belegt werden.

Die Bewertung zeigt einen höheren Schaden durch spezifische schwere unerwünschte Ereignisse im Vergleich zu Crizotinib. Dazu gehören insbesondere eine erhöhte Kreatinphosphokinase und Bluthochdruck.

In der Studie ALTA-1L erfolgte die Einnahme oral mit 90 mg einmal täglich an den Tagen 1 bis 7. Ab Tag 8 wurde die Dosis auf 180 mg einmal täglich erhöht.

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Quelle: IQWiG A20-42: Brigatinib (nicht kleinzelliges Lungenkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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