Amivantamab & Lazertinib bei NSCLC: IQWiG-Bewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A25-08 bewertet den Zusatznutzen der Wirkstoffkombination Amivantamab und Lazertinib. Die Bewertung bezieht sich auf die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit fortgeschrittenem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).
Voraussetzung für die Behandlung ist das Vorliegen von epidermalen Wachstumsfaktorrezeptor (EGFR) Exon-19-Deletionen oder Exon-21-L858R-Substitutionsmutationen. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Osimertinib festgelegt.
Die Datengrundlage der Nutzenbewertung bildet die noch laufende, teilverblindete randomisierte kontrollierte Studie MARIPOSA. In dieser wurden die Patientinnen und Patienten auf Amivantamab plus Lazertinib, Osimertinib oder Lazertinib-Monotherapie randomisiert.
Empfehlungen
Das IQWiG differenziert den Zusatznutzen der Kombinationstherapie anhand des Alters der behandelten Personen. Für die Endpunktkategorien Morbidität und gesundheitsbezogene Lebensqualität liegen laut Bericht keine geeigneten Daten vor.
Bewertung des Zusatznutzens
Die Bewertung des Gesamtüberlebens im Vergleich zu Osimertinib führt zu unterschiedlichen Resultaten je nach Altersgruppe. Die negativen Effekte durch Nebenwirkungen fließen in die Gesamtabwägung ein.
| Altersgruppe | Endpunkt Gesamtüberleben | Gesamtaussage zum Zusatznutzen |
|---|---|---|
| Unter 65 Jahre | Positiver Effekt | Anhaltspunkt für nicht quantifizierbaren Zusatznutzen |
| Ab 65 Jahre | Kein statistisch signifikanter Vorteil | Anhaltspunkt für geringeren Nutzen |
Nebenwirkungen und Sicherheit
Der Bericht stellt fest, dass die Kombinationstherapie mit signifikanten Nachteilen im Bereich der unerwünschten Ereignisse verbunden ist. Es zeigt sich ein höherer Schaden bei schwerwiegenden und schweren Nebenwirkungen (CTCAE-Grad ≥ 3).
Zu den spezifischen unerwünschten Ereignissen mit höherem Schaden zählen unter anderem:
-
Venöse thromboembolische Ereignisse (VTE)
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Erkrankungen der Haut, des Unterhautgewebes und Paronychien
-
Gastrointestinale Beschwerden wie Obstipation und Erbrechen
-
Augenerkrankungen und Konjunktivitis
Methodische Limitationen
Die Aussagekraft der MARIPOSA-Studie wird durch eine unzureichende Thromboseprophylaxe im Interventionsarm eingeschränkt. Laut Fachinformation ist diese ab Therapiebeginn vorgesehen, wurde in der Studie jedoch erst spät per Protokolländerung empfohlen.
Zudem bemängelt das IQWiG die unzureichende Erfassung von Symptomen, die infusionsbedingten Reaktionen zugrunde liegen. Dies führt laut Bewertung zu einer potenziellen Unterschätzung der tatsächlichen Nebenwirkungsraten.
💡Praxis-Tipp
Laut den Fachinformationen wird bei der Einleitung einer Therapie mit Amivantamab und Lazertinib eine prophylaktische Antikoagulation zur Vermeidung venöser thromboembolischer Ereignisse (VTE) empfohlen. Der IQWiG-Bericht weist darauf hin, dass diese Prophylaxe in der Zulassungsstudie über einen längeren Zeitraum nicht standardmäßig durchgeführt wurde. Es wird betont, dass diese unzureichende Thromboseprophylaxe eine relevante Limitation für die Übertragbarkeit der Sicherheitsdaten darstellt.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht bei Patientinnen und Patienten unter 65 Jahren einen Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Bei Personen ab 65 Jahren wird hingegen ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zu Osimertinib festgestellt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Osimertinib als zweckmäßige Vergleichstherapie für die Erstlinienbehandlung festgelegt. Die Bewertung basiert auf dem direkten Vergleich in der MARIPOSA-Studie.
Der Bericht zeigt einen höheren Schaden durch schwerwiegende unerwünschte Ereignisse, darunter venöse Thromboembolien, Hauterkrankungen und gastrointestinale Beschwerden. Zudem kam es unter der Kombinationstherapie häufiger zu Therapieabbrüchen aufgrund von Nebenwirkungen.
Die Studie wies methodische Mängel auf, insbesondere eine unzureichende Thromboseprophylaxe im Interventionsarm. Außerdem wurden Symptome von infusionsbedingten Reaktionen nicht vollständig in die Auswertung der Nebenwirkungen einbezogen, was die Ergebnisse verzerren könnte.
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Quelle: IQWiG A25-08: Amivantamab (NSCLC, Erstlinie, Kombination mit Lazertinib) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.