Alectinib bei ALK-positivem NSCLC: Zusatznutzen
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A17-19 bewertet den Zusatznutzen von Alectinib bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem, nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC).
Die Bewertung bezieht sich spezifisch auf Personen mit Anaplastischem-Lymphomkinase(ALK)-positivem Tumorstatus. Voraussetzung für diese spezifische Nutzenbewertung ist zudem eine Vorbehandlung mit dem Wirkstoff Crizotinib.
Das Institut unterteilt die Zielpopulation in drei Fragestellungen, abhängig von vorherigen Chemotherapien und dem Allgemeinzustand (ECOG-PS). Für jede Gruppe wurde der Nutzen gegenüber einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie geprüft.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht hebt hervor, dass trotz der Zulassung für Alectinib als Zweitlinientherapie nach Crizotinib-Versagen der therapeutische Zusatznutzen gegenüber Standardchemotherapien methodisch nicht belegt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Evidenz aus einarmigen Studien im Vergleich zu historischen Kontrollen keine belastbaren Schlüsse auf eine Überlegenheit zulässt.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen von Alectinib bei ALK-positivem NSCLC nach Crizotinib-Vorbehandlung für keine der untersuchten Patientengruppen belegt. Die vorgelegten Daten aus indirekten Vergleichen waren methodisch nicht ausreichend belastbar.
Für Personen ohne vorherige Chemotherapie (ECOG 0-2) definiert der Bericht eine platinbasierte Kombinationschemotherapie als Vergleich. Bei einem ECOG-PS von 2 ist alternativ eine Monotherapie mit Gemcitabin oder Vinorelbin vorgesehen.
Es wird beschrieben, dass die Dosis bei Nebenwirkungen in Schritten von 150 mg zweimal täglich reduziert werden kann. Wird eine Dosis von 300 mg zweimal täglich nicht vertragen, ist ein dauerhafter Therapieabbruch vorgesehen.
Der Bericht stellt fest, dass Alectinib bei mittlerer bis schwerer Leberfunktionsstörung nicht untersucht wurde. Eine Anwendung wird in diesen Fällen daher nicht empfohlen.
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Quelle: IQWiG A17-19: Alectinib (NSCLC) - Nutzenbewertung gemäß §35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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