Lenvatinib bei Nierenzellkarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A16-63 bewertet den Zusatznutzen von Lenvatinib in Kombination mit Everolimus. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom. Voraussetzung für diese Indikation ist eine vorhergehende, gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichtete Behandlung.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Everolimus als Monotherapie festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass die Behandlung in diesem Stadium palliativ erfolgt. Eine kurative Zielsetzung kommt zum Zeitpunkt der Therapieentscheidung nicht mehr infrage.
Die Datengrundlage der Bewertung bildet die offene, randomisierte Phase-2-Studie E7080-G000-205. In diese wurden Patienten mit inoperablem, fortgeschrittenem oder metastasiertem, vorwiegend klarzelligem Nierenzellkarzinom eingeschlossen.
Empfehlungen
Der Bericht formuliert folgende Ergebnisse zur Nutzenbewertung:
Gesamtaussage zum Zusatznutzen
Die Bewertung sieht in der Gesamtschau einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen der Kombinationstherapie gegenüber der Monotherapie mit Everolimus. Dieses Ergebnis basiert auf der Abwägung von positiven und negativen Effekten unterschiedlicher Ergebnissicherheit.
Mortalität und Überleben
Für die Kategorie Mortalität (Gesamtüberleben) zeigt die Auswertung einen Hinweis auf einen Zusatznutzen mit dem Ausmaß gering. Dieser Überlebensvorteil ist maßgeblich für die positive Gesamtbewertung verantwortlich.
Nebenwirkungen und Schäden
Dem Überlebensvorteil stehen negative Effekte im Bereich der Nebenwirkungen gegenüber. Laut Bewertung zeigt sich hier folgendes Bild:
-
Für schwere Diarrhö (CTCAE-Grad 3 oder 4) gibt es einen Anhaltspunkt für einen größeren Schaden mit dem Ausmaß beträchtlich.
-
Bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen (SUE) und Therapieabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse zeigt sich kein signifikanter Unterschied.
-
Für Anämie und Hypertonie (CTCAE-Grad 3 oder 4) ist ebenfalls kein höherer oder geringerer Schaden belegt.
Morbidität und Lebensqualität
In der zugrundeliegenden Studie wurden keine patientenrelevanten Endpunkte zur Morbidität erhoben. Auch die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde nicht untersucht.
Aufgrund dieser fehlenden Daten ist ein Zusatznutzen in diesen beiden Kategorien laut Bericht nicht belegt.
Dosierung
Die in der Zulassungsstudie angewendeten Dosierungen für das fortgeschrittene Nierenzellkarzinom stellen sich wie folgt dar:
| Therapiearm | Wirkstoff | Tägliche Dosierung (oral) |
|---|---|---|
| Intervention | Lenvatinib + Everolimus | 18 mg + 5 mg |
| Vergleichstherapie | Everolimus | 10 mg |
Dosismodifikationen oder Dosisunterbrechungen bei Toxizitäten vom Grad 2 oder 3 waren gemäß der jeweiligen Fachinformation erlaubt.
Kontraindikationen
Basierend auf den Einschluss- und Ausschlusskriterien der zugrundeliegenden Studie ergeben sich folgende Einschränkungen für die bewertete Population:
-
Patienten mit einem ECOG-Performance-Status von > 1 wurden nicht untersucht.
-
Eine vorherige Behandlung mit mTOR-Inhibitoren (wie Everolimus oder Temsirolimus) war nicht zulässig.
-
Patienten mit Hirnmetastasen waren von der Studie ausgeschlossen.
💡Praxis-Tipp
Der Bericht weist auf ein signifikant erhöhtes Risiko für schwere Diarrhö (CTCAE-Grad 3 oder 4) unter der Kombinationstherapie hin. Es wird ärztlicherseits empfohlen, das Nebenwirkungsmanagement entsprechend proaktiv auszurichten. Bei Auftreten von Toxizitäten sind Dosisreduktionen oder Therapieunterbrechungen gemäß Fachinformation vorgesehen.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen der Kombination aus Lenvatinib und Everolimus. Dies gilt im Vergleich zur Monotherapie mit Everolimus nach vorheriger VEGF-Therapie.
Laut Bewertung richtet sich die Therapie an Patienten, die zuvor eine gegen den vaskulären endothelialen Wachstumsfaktor (VEGF) gerichtete Behandlung erhalten haben. Dazu zählen beispielsweise Sunitinib, Sorafenib oder Pazopanib.
Der Bericht stellt fest, dass unter der Kombinationstherapie signifikant häufiger schwere Diarrhö (CTCAE-Grad 3 oder 4) auftritt. Für andere schwere Nebenwirkungen wie Anämie oder Hypertonie zeigte sich kein signifikanter Unterschied zur Vergleichstherapie.
In der zugrundeliegenden Zulassungsstudie wurde die gesundheitsbezogene Lebensqualität nicht erhoben. Daher ist ein Zusatznutzen in diesem Bereich laut IQWiG nicht belegt.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A16-63: Lenvatinib (Nierenzellkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.