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Perampanel bei Epilepsie (Kinder): IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet den Zusatznutzen von Perampanel. Der Wirkstoff wird als Zusatztherapie bei Kindern im Alter von 7 bis unter 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie eingesetzt.

Im Fokus stehen dabei primär generalisierte tonisch-klonische Anfälle. Die Bewertung vergleicht Perampanel mit einer patientenindividuellen antiepileptischen Zusatztherapie.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie definiert der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Wirkstoffe wie Clobazam, Lamotrigin, Topiramat oder Valproinsäure. Die Auswahl richtet sich nach der bisherigen Behandlung und möglichen Kontraindikationen.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht formuliert folgende zentrale Ergebnisse zur Nutzenbewertung:

Bewertung der Evidenz

Laut Bericht liegen keine geeigneten Daten für die Bewertung des Zusatznutzens von Perampanel im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie vor. Der pharmazeutische Unternehmer reichte lediglich zwei einarmige Studien ein.

Es wird kritisiert, dass ein direkter oder adjustierter indirekter Vergleich mit der vom G-BA festgelegten Vergleichstherapie fehlt. Daher gibt es keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen, womit dieser nicht belegt ist.

Methodische Mängel der Studien

Die Bewertung identifiziert mehrere methodische Schwächen in den vorgelegten Studien:

  • Die Titration von Perampanel entsprach nicht den Vorgaben der Fachinformation.

  • Patientenindividuelle Anpassungen der bisherigen antiepileptischen Therapie waren nicht erlaubt.

  • Die Erhaltungsphase in einer der Studien war mit vier Wochen deutlich zu kurz.

Für eine valide Nutzenbewertung in dieser Indikation wird gemäß den Leitlinien der EMA eine Mindestdauer der Erhaltungsphase von 12 Wochen vorausgesetzt.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Der Bericht betont, dass alle vom G-BA genannten Wirkstoffe für eine patientenindividuelle Zusatztherapie infrage kommen. Der Ausschluss von Clobazam und Valproinsäure durch den Hersteller wird als nicht sachgerecht eingestuft.

Valproinsäure kommt aufgrund potenzieller Leberschäden und Teratogenität zwar nicht regelhaft infrage. Im Rahmen einer individuellen Therapie kann sie jedoch eine mögliche Option darstellen.

Dosierung

Der Bericht verweist auf die Dosierungsvorgaben der Fachinformation, die in den Studien teilweise nicht eingehalten wurden. Die Dosierung bei Kindern soll gewichtsadaptiert nach festen Vorgaben erfolgen (< 20 kg, 20 bis < 30 kg und ≥ 30 kg).

Patientengruppe / BegleitmedikationAnfangsdosisHöchstdosisTitrationsintervall
Ohne enzyminduzierende Antiepileptika2 mg/Tag12 mg/TagAlle 2 Wochen
Mit enzyminduzierenden Antiepileptika4 mg/Tag16 mg/TagWöchentlich
Körpergewicht ab 30 kg (Startdosis)2 mg/Tagvariabelvariabel

Kontraindikationen

Der Bericht weist darauf hin, dass Valproinsäure bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 7 bis 11 Jahren aufgrund von potenziell auftretenden Leberschäden und der Teratogenität nicht regelhaft als Zusatzbehandlung infrage kommt.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht verdeutlicht, dass der Zusatznutzen von Perampanel bei Kindern unter 12 Jahren mit generalisierter Epilepsie mangels vergleichender Daten nicht belegt ist. Es wird hervorgehoben, dass bei der Titration von Perampanel zwingend auf die Begleitmedikation geachtet werden muss, da enzyminduzierende Antiepileptika abweichende Startdosen und Titrationsintervalle erfordern.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Perampanel bei Kindern im Alter von 7 bis unter 12 Jahren nicht belegt. Es liegen keine geeigneten vergleichenden Studiendaten gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vor.

Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie als Vergleich. Hierzu zählen unter Berücksichtigung von Kontraindikationen die Wirkstoffe Clobazam, Lamotrigin, Topiramat und Valproinsäure.

Gemäß den Leitlinien der EMA wird für die Nutzenbewertung in dieser Indikation eine Mindestdauer der Erhaltungsphase von 12 Wochen vorausgesetzt. Eine der vorgelegten Studien wies lediglich eine vierwöchige Erhaltungsphase auf.

Die Dosierung soll laut Fachinformation gewichtsadaptiert in festen Stufen (< 20 kg, 20 bis < 30 kg und ≥ 30 kg) erfolgen. Zudem muss die gleichzeitige Einnahme enzyminduzierender Antiepileptika bei der Wahl der Startdosis und der Titrationsintervalle berücksichtigt werden.

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Quelle: IQWiG A20-119: Perampanel (generalisierte Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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