Perampanel: Indikation und klinischer Zusatznutzen
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Perampanel gemäß § 35a SGB V. Der Wirkstoff wird als Zusatztherapie bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen eingesetzt.
Die Zielgruppe umfasst Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie. Die Bewertung vergleicht das Medikament mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Als Vergleichstherapie ist eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie vorgesehen. Hierfür kommen die Wirkstoffe Lamotrigin, Levetiracetam, Valproinsäure, Topiramat oder Clobazam infrage.
💡Praxis-Tipp
Laut IQWiG-Bericht ist bei unzureichender Anfallskontrolle unter einer bestehenden Basistherapie eine individuelle Therapieoptimierung essenziell. Es wird betont, dass das bloße Beibehalten einer erfolglosen Basistherapie ergänzt durch Placebo nicht dem medizinischen Standard einer zweckmäßigen Vergleichstherapie entspricht.
Häufig gestellte Fragen
Laut Bericht ist der Wirkstoff als Zusatztherapie bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen indiziert. Dies gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie.
Der G-BA benennt Lamotrigin, Levetiracetam, Valproinsäure, Topiramat oder Clobazam als Vergleichstherapie. Die Auswahl soll patientenindividuell durch den behandelnden Arzt erfolgen.
Die vorgelegte Studie verglich das Medikament lediglich mit Placebo als Zusatz zu einer unveränderten Basistherapie. Laut Bewertung wurde damit die geforderte patientenindividuelle Therapieoptimierung im Kontrollarm nicht umgesetzt.
Der Bericht weist darauf hin, dass Valproinsäure bei weiblichen Jugendlichen ab 12 Jahren und Frauen im gebärfähigen Alter nicht infrage kommt. Grund hierfür ist die bekannte Teratogenität des Wirkstoffs.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: IQWiG A17-61: Perampanel (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
IQWiG A14-16: Perampanel - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung)
IQWiG A12-12: Perampanel - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung)
IQWiG A20-119: Perampanel (generalisierte Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A20-117: Perampanel (fokale Anfälle) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A21-78: Cenobamat (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A18-48: Brivaracetam (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
IQWiG A11-28: Retigabin - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung)
IQWiG A16-08: Brivaracetam - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen