IQWiG2018Neurologie

Perampanel: Indikation und klinischer Zusatznutzen

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Perampanel gemäß § 35a SGB V. Der Wirkstoff wird als Zusatztherapie bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen eingesetzt.

Die Zielgruppe umfasst Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie. Die Bewertung vergleicht das Medikament mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie.

Als Vergleichstherapie ist eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie vorgesehen. Hierfür kommen die Wirkstoffe Lamotrigin, Levetiracetam, Valproinsäure, Topiramat oder Clobazam infrage.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut IQWiG-Bericht ist bei unzureichender Anfallskontrolle unter einer bestehenden Basistherapie eine individuelle Therapieoptimierung essenziell. Es wird betont, dass das bloße Beibehalten einer erfolglosen Basistherapie ergänzt durch Placebo nicht dem medizinischen Standard einer zweckmäßigen Vergleichstherapie entspricht.

Häufig gestellte Fragen

Laut Bericht ist der Wirkstoff als Zusatztherapie bei primär generalisierten tonisch-klonischen Anfällen indiziert. Dies gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit idiopathischer generalisierter Epilepsie.

Der G-BA benennt Lamotrigin, Levetiracetam, Valproinsäure, Topiramat oder Clobazam als Vergleichstherapie. Die Auswahl soll patientenindividuell durch den behandelnden Arzt erfolgen.

Die vorgelegte Studie verglich das Medikament lediglich mit Placebo als Zusatz zu einer unveränderten Basistherapie. Laut Bewertung wurde damit die geforderte patientenindividuelle Therapieoptimierung im Kontrollarm nicht umgesetzt.

Der Bericht weist darauf hin, dass Valproinsäure bei weiblichen Jugendlichen ab 12 Jahren und Frauen im gebärfähigen Alter nicht infrage kommt. Grund hierfür ist die bekannte Teratogenität des Wirkstoffs.

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Quelle: IQWiG A17-61: Perampanel (Epilepsie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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