Perampanel: Zusatztherapie fokaler Anfälle bei Kindern
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Perampanel.
Die Bewertung bezieht sich auf den Einsatz als Zusatztherapie bei Kindern im Alter von 4 bis unter 12 Jahren. Es geht um die Behandlung von Epilepsie mit fokalen Anfällen, mit oder ohne sekundäre Generalisierung.
Ziel der Bewertung ist der Vergleich von Perampanel mit einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Diese besteht aus einer patientenindividuellen antiepileptischen Zusatztherapie unter Berücksichtigung verschiedener etablierter Wirkstoffe.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht betont, dass für die Bewertung eines Zusatznutzens bei Antiepileptika zwingend vergleichende Daten gegenüber einer patientenindividuellen Therapieoptimierung erforderlich sind. Einarmige Studien ohne Anpassungsmöglichkeit der Basistherapie werden als methodisch unzureichend eingestuft. Zudem wird bei Epilepsie-Studien eine Mindestdauer der Erhaltungsphase von 12 Wochen vorausgesetzt.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen von Perampanel gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bei Kindern von 4 bis unter 12 Jahren nicht belegt. Es fehlten geeignete vergleichende Studiendaten.
Der G-BA definiert eine patientenindividuelle antiepileptische Zusatztherapie als Vergleich. Hierzu zählen Wirkstoffe wie Levetiracetam, Lamotrigin, Brivaracetam oder Topiramat.
Die Startdosis liegt laut den im Bericht zitierten Vorgaben bei 2 mg pro Tag, beziehungsweise bei 4 mg bei gleichzeitiger Gabe enzyminduzierender Antiepileptika. Die Dosierung soll gewichtsadaptiert erfolgen.
Der Bericht kritisiert, dass es sich um einarmige Studien handelte und kein direkter Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie stattfand. Zudem war in einer Studie die Erhaltungsphase mit 4 Wochen deutlich zu kurz.
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Quelle: IQWiG A20-117: Perampanel (fokale Anfälle) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2021). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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