IQWiG2019Onkologie

Radium-223 bei Prostatakarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Radium-223-dichlorid (Ra-223) bei einem eingeschränkten Anwendungsgebiet. Es geht um erwachsene Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC) und symptomatischen Knochenmetastasen.

Die Bewertung erfolgt für Personen ohne bekannte viszerale Metastasen, deren Erkrankung nach mindestens zwei systemischen Vortherapien fortschreitet. Ebenso eingeschlossen sind Betroffene, für die keine andere systemische Therapie infrage kommt.

Anlass für diese erneute Nutzenbewertung ist eine Zulassungseinschränkung durch die EU-Kommission im Jahr 2018. Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Best Supportive Care (BSC) festgelegt.

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Bewertungsgrundlage

Der Bericht vergleicht Radium-223 als Monotherapie oder in Kombination mit einem LHRH-Analogon mit Best Supportive Care (BSC). Der pharmazeutische Unternehmer reichte zur Belegung des Nutzens Daten aus retrospektiven Analysen und einarmigen Studien ein.

Studiendaten und Methodik

Laut Bewertung sind die vorgelegten Daten aus der Flatiron-Health-Datenbank sowie den Studien PARABO und REASSURE nicht für den Nachweis geeignet. Es wird bemängelt, dass in diesen Quellen keine Daten zur zweckmäßigen Vergleichstherapie BSC enthalten sind.

Die ebenfalls herangezogene Zulassungsstudie ALSYMPCA wird als nicht mehr übertragbar eingestuft. Durch die zwischenzeitliche Zulassung neuer Wirkstoffe wie Abirateron, Cabazitaxel und Enzalutamid hat sich die Therapiesituation grundlegend verändert.

Fazit zum Zusatznutzen

Aufgrund der fehlenden geeigneten Datenlage formuliert der Bericht folgendes Ergebnis:

  • Für die Behandlung nach mindestens zwei systemischen Vortherapien ist ein Zusatznutzen nicht belegt.

  • Für die Behandlung, wenn keine andere systemische Therapie geeignet ist, ist ein Zusatznutzen ebenfalls nicht belegt.

Die folgende Tabelle fasst die Bewertungssituation zusammen:

PatientengruppeZu bewertende TherapieZweckmäßige VergleichstherapieZusatznutzen
mCRPC nach ≥ 2 systemischen VortherapienRadium-223 ± LHRH-AnalogonBest Supportive Care (BSC)Nicht belegt
mCRPC ohne andere systemische TherapieoptionRadium-223 ± LHRH-AnalogonBest Supportive Care (BSC)Nicht belegt
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💡Praxis-Tipp

Der Bericht verdeutlicht, dass ältere Zulassungsstudien bei einer veränderten Versorgungslandschaft oft nicht mehr zur Nutzenbewertung herangezogen werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit neuerer Wirkstoffe wie Abirateron oder Enzalutamid die Definition und den Standard von Best Supportive Care grundlegend verändert hat.

Häufig gestellte Fragen

Die Bewertung bezieht sich auf mCRPC mit symptomatischen Knochenmetastasen ohne viszerale Metastasen. Voraussetzung ist ein Progress nach mindestens zwei systemischen Vortherapien oder das Fehlen anderer systemischer Therapieoptionen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die gesamte Zielpopulation Best Supportive Care (BSC) als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt.

Laut IQWiG-Bericht legte der Hersteller keine geeigneten vergleichenden Daten gegenüber Best Supportive Care vor. Die eingereichten einarmigen Studien und Registerdaten ließen keinen direkten Vergleich zu.

Der Bericht stuft die Daten der ALSYMPCA-Studie für die aktuelle Fragestellung als nicht geeignet ein. Die damalige Kontrollgruppe entspricht durch die Zulassung neuer Medikamente nicht mehr dem heutigen Standard der Best Supportive Care.

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Quelle: IQWiG A19-32: Radium-223-dichlorid (mCRPC) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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