Enzalutamid bei mCRPC: Zusatznutzen und Indikation
Hintergrund
Der IQWiG-Bericht A13-33 aus dem Jahr 2013 bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs Enzalutamid. Die Bewertung erfolgt im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie Best Supportive Care (BSC).
Das Anwendungsgebiet umfasst erwachsene Männer mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC). Voraussetzung ist, dass die Erkrankung während oder nach einer Chemotherapie mit Docetaxel fortschreitet.
Grundlage der Bewertung ist primär die placebokontrollierte Phase-III-Zulassungsstudie AFFIRM. In dieser wurde Enzalutamid in Kombination mit BSC gegen Placebo plus BSC untersucht.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass unter der Therapie mit Enzalutamid ein erhöhtes Risiko für Krampfanfälle bestehen kann. Besondere Vorsicht ist bei Personen geboten, die prädisponierende Faktoren wie Hirnmetastasen, eine zugrunde liegende Gehirnverletzung oder Alkoholismus aufweisen. Zudem wird vor der gleichzeitigen Einnahme von Arzneimitteln gewarnt, welche die Krampfschwelle senken.
Häufig gestellte Fragen
Das IQWiG sieht einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen bei Männern ohne viszerale Metastasen. Liegen viszerale Metastasen vor, wird ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen abgeleitet.
Die empfohlene Dosis beträgt 160 mg einmal täglich. Die Kapseln werden als Ganzes mit Wasser eingenommen, unabhängig von den Mahlzeiten.
Bei leichter bis mäßiger Nierenfunktionsstörung ist laut Bericht keine Dosisanpassung erforderlich. Bei schwerer Nierenfunktionsstörung oder terminaler Niereninsuffizienz wird zur Vorsicht geraten.
Laut den Unterlagen zur qualitätsgesicherten Anwendung sollte die gleichzeitige Behandlung mit Warfarin und Cumarin-artigen Antikoagulanzien vermieden werden. Enzalutamid ist ein potenter Enzyminduktor, was die Wirksamkeit vieler Medikamente beeinflussen kann.
Bei toxischen Wirkungen ab Schweregrad 3 wird eine Unterbrechung der Behandlung für eine Woche beschrieben. Die Therapie kann fortgesetzt werden, sobald die Symptome auf einen Schweregrad von 2 oder geringer zurückgegangen sind.
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Quelle: IQWiG A13-33: Enzalutamid - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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