IQWiG2014Onkologie

Radium-223: Therapie bei Knochenmetastasen (mCRPC)

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Radium-223-dichlorid. Es geht um erwachsene Männer mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom und symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unterscheidet dabei zwei Patientengruppen. Dies richtet sich nach der Eignung für eine Chemotherapie mit Docetaxel sowie dem primären Therapieziel.

Als zweckmäßige Vergleichstherapie dient entweder Docetaxel in Kombination mit Prednison oder Prednisolon. Für Patienten, die nicht für Docetaxel infrage kommen, wird Best Supportive Care (BSC) als Vergleich herangezogen.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht hebt hervor, dass der Zusatznutzen von Radium-223 stark vom Alter und der Begleitmedikation abhängt. Bei älteren Patienten (ab 65 Jahren) fällt der Zusatznutzen ohne eine begleitende Bisphosphonat-Therapie geringer aus als mit einer solchen Begleittherapie.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen nur für Patienten belegt, die nicht für Docetaxel infrage kommen. Hier zeigt sich je nach Alter und Begleittherapie ein geringer bis erheblicher Zusatznutzen.

Die empfohlene Dosis beträgt 50 kBq pro Kilogramm Körpergewicht. Diese wird als langsame intravenöse Injektion insgesamt sechsmal im Abstand von jeweils vier Wochen verabreicht.

Der Bericht nennt unter anderem Diarrhöen als eine häufigere Nebenwirkung im Vergleich zu Placebo. Dies betrifft insbesondere Patienten ohne vorherige Docetaxel-Therapie.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine begleitende Chemotherapie die Knochenmarksuppression verstärken kann. Die Sicherheit und Wirksamkeit einer solchen Kombination ist laut Bericht nicht erwiesen.

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Quelle: IQWiG A14-02: Radium-223-dichlorid - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (Dossierbewertung) (IQWiG, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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