Pembrolizumab bei Urothelkarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung
Hintergrund
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat eine erneute Nutzenbewertung für Pembrolizumab durchgeführt. Anlass waren neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die durch einen Beschluss der EU-Kommission zu einer Einschränkung der Zulassung führten.
Pembrolizumab wird als Monotherapie in der Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinoms eingesetzt. Die Zielgruppe umfasst erwachsene Patientinnen und Patienten, für die eine cisplatinbasierte Therapie ungeeignet ist und deren Tumore PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) von mindestens 10 exprimieren.
Die Einschränkung des Anwendungsgebiets basiert auf vorläufigen Daten der noch laufenden KEYNOTE-361-Studie. Bei Patienten mit einem CPS unter 10 zeigte sich unter Pembrolizumab ein verringertes Überleben im Vergleich zu einer Chemotherapie.
Empfehlungen
Der IQWiG-Bericht formuliert folgende Kernpunkte zur Nutzenbewertung:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt als zweckmäßige Vergleichstherapie eine Chemotherapie nach Maßgabe des behandelnden Arztes fest. Der pharmazeutische Unternehmer wählte hierfür die Kombination aus Carboplatin und Gemcitabin.
Bewertung der Evidenzlage
Laut Bericht ist die vorgelegte Datenlage für die Ableitung eines Zusatznutzens unzureichend:
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Es liegen keine direkten Vergleichsstudien (RCTs) für die Fragestellung vor.
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Der vorgelegte Vergleich einzelner Studienarme (KEYNOTE 052 vs. historische Kohorten) ist stark verzerrungsanfällig.
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Die präsentierten Effekte sind nicht ausreichend groß, um Verzerrungen sicher auszuschließen.
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Aussagekräftige Ergebnisse der laufenden randomisiert-kontrollierten Studie KEYNOTE 361 müssen abgewartet werden.
Fazit zum Zusatznutzen
Das IQWiG kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht belegt ist. Die vorläufigen Ergebnisse der KEYNOTE-361-Studie bekräftigen die Einschätzung, dass die vorgelegten einarmigen Daten nicht für die Ableitung eines Zusatznutzens geeignet sind.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht hebt hervor, dass Pembrolizumab in der Erstlinie nur noch bei Patienten mit einem PD-L1-CPS von mindestens 10 eingesetzt werden darf. Vorläufige Studiendaten zeigten bei Patienten mit einem CPS unter 10 ein verringertes Überleben unter Pembrolizumab im Vergleich zu einer Chemotherapie mit Carboplatin und Gemcitabin.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist Pembrolizumab für Erwachsene zugelassen, die nicht für eine cisplatinbasierte Therapie geeignet sind. Zudem muss der Tumor PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) von mindestens 10 exprimieren.
Die Einschränkung erfolgte aufgrund von Daten der laufenden KEYNOTE-361-Studie. Diese zeigten bei Patienten mit einem CPS unter 10 ein verringertes Überleben unter Pembrolizumab im Vergleich zur Chemotherapie.
Das IQWiG bewertet den Zusatznutzen von Pembrolizumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt. Die vom Hersteller vorgelegten Daten aus einarmigen Studien reichen für eine positive Bewertung nicht aus.
Der G-BA hat eine Chemotherapie nach Maßgabe des Arztes als Vergleichstherapie festgelegt. Der pharmazeutische Unternehmer zog hierfür die Kombination aus Carboplatin und Gemcitabin heran.
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Quelle: IQWiG A18-89: Pembrolizumab (Urothelkarzinom, Erstlinie) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (neue wissenschaftliche Erkenntnisse) (IQWiG, 2019). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.