IQWiG2018Onkologie

Pembrolizumab bei Urothelkarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A17-46 aus dem Jahr 2018 bewertet den Zusatznutzen des Wirkstoffs Pembrolizumab. Die Bewertung bezieht sich auf erwachsene Personen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem Urothelkarzinom.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unterscheidet in seiner Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie zwei Fragestellungen. Diese basieren auf der Vorbehandlung und der Eignung für eine platinbasierte Chemotherapie.

Die Datengrundlage für die Bewertung bilden die vom pharmazeutischen Unternehmer eingereichten Unterlagen. Das IQWiG prüft diese auf methodische Qualität und patientenrelevante Endpunkte.

Empfehlungen

Der Bericht gliedert die Bewertung des Zusatznutzens in zwei spezifische klinische Situationen.

Erstlinientherapie bei Cisplatin-Ungeeignetheit

Für Personen, für die eine Cisplatin-basierte Erstlinientherapie ungeeignet ist, liegen laut Bericht keine verwertbaren Daten vor. Der eingereichte Vergleich einer einarmigen Studie (KEYNOTE 052) mit historischen Kontrollen wird als methodisch unzureichend eingestuft.

Ein Zusatznutzen von Pembrolizumab ist in dieser Indikation nicht belegt.

Nach platinbasierter Vortherapie

Für die Zweitlinientherapie nach platinbasierter Chemotherapie stützt sich die Bewertung auf die randomisierte kontrollierte Studie KEYNOTE 045. Verglichen wird Pembrolizumab mit Vinflunin.

In dieser Patientengruppe leitet das IQWiG einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen ab. Dies begründet sich durch folgende Studienergebnisse:

  • Verlängertes Gesamtüberleben zugunsten von Pembrolizumab

  • Geringere Morbidität bei Symptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit und Verstopfung

  • Geringerer Schaden durch schwerwiegende und schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE Grad ≥ 3)

Endpunkt-Vergleich: Pembrolizumab vs. Vinflunin

Die Bewertung der patientenrelevanten Endpunkte in der Zweitlinientherapie stellt sich wie folgt dar:

Endpunkt-KategorieErgebnis für Pembrolizumab (vs. Vinflunin)
Gesamtüberleben (Mortalität)Statistisch signifikanter Vorteil
Symptomatik (Morbidität)Vorteil bei Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit, Verstopfung
Gesundheitsbezogene LebensqualitätKein statistisch signifikanter Unterschied
Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse (SUE)Geringerer Schaden (signifikanter Vorteil)
Schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE Grad ≥ 3)Geringerer Schaden (signifikanter Vorteil)
Therapieabbruch wegen UEKein statistisch signifikanter Unterschied

Lebensqualität und Nebenwirkungen

Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität zeigt sich kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen den Behandlungsarmen.

Bezüglich immunvermittelter unerwünschter Ereignisse verweist der Bericht auf lückenhafte Daten für die relevante Teilpopulation. Dennoch stellen diese potenziellen Risiken die positiven Effekte beim Gesamtüberleben nicht infrage.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht weist darauf hin, dass ein rein deskriptiver Vergleich von einarmigen Studien mit historischen Kontrollen ein sehr hohes Verzerrungspotenzial aufweist. Für die Ableitung eines Zusatznutzens in der frühen Nutzenbewertung werden in der Regel direkt vergleichende, randomisierte kontrollierte Studien (RCTs) benötigt.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht ist ein Zusatznutzen für die Erstlinientherapie bei Cisplatin-ungeeigneten Personen nicht belegt. Die vom Hersteller vorgelegten Daten aus einarmigen Studien wurden als methodisch nicht ausreichend bewertet.

Nach einer platinbasierten Vortherapie sieht die Bewertung einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber Vinflunin. Dies basiert vor allem auf einem signifikant verlängerten Gesamtüberleben.

Die Auswertung der Studie KEYNOTE 045 zeigt einen geringeren Schaden durch schwerwiegende und schwere unerwünschte Ereignisse (CTCAE Grad ≥ 3) unter Pembrolizumab im Vergleich zur Chemotherapie. Bei Therapieabbrüchen wegen unerwünschter Ereignisse gab es keinen signifikanten Unterschied.

Der Bericht stellt fest, dass ein Zusatznutzen bezüglich der gesundheitsbezogenen Lebensqualität nicht belegt ist. In den untersuchten Funktionsskalen zeigten sich keine signifikanten Unterschiede zur Vergleichstherapie.

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Quelle: IQWiG A17-46: Pembrolizumab (Urothelkarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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