Pertuzumab bei HER2+ Mammakarzinom: Adjuvante Therapie
Hintergrund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Pertuzumab beauftragt. Bewertet wird der Zusatznutzen zur adjuvanten Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit HER2-positivem frühem Brustkrebs und hohem Rezidivrisiko.
Ein hohes Rezidivrisiko ist definiert als nodalpositive oder hormonrezeptornegative Erkrankung. Pertuzumab wird in diesem Anwendungsgebiet ausschließlich in Kombination mit Trastuzumab und einer Chemotherapie verabreicht.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde ein Therapieschema festgelegt, das Trastuzumab, ein Taxan und gegebenenfalls ein Anthrazyklin enthält. Die Bewertung basiert maßgeblich auf den Ergebnissen der randomisierten, doppelblinden APHINITY-Studie.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht betont, dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Pertuzumab in der adjuvanten Therapie stark altersabhängig ist. Während bei Patientinnen unter 65 Jahren der Zusatznutzen als nicht belegt gilt, wird bei Patientinnen ab 65 Jahren aufgrund der höheren Toxizität (unter anderem Diarrhö und Herzinsuffizienz) sogar ein geringerer Nutzen im Vergleich zur Standardtherapie festgestellt. Es wird auf die Notwendigkeit eines engmaschigen kardialen Monitorings hingewiesen.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG ist ein Zusatznutzen für Patientinnen unter 65 Jahren nicht belegt. Für Patientinnen ab 65 Jahren ergibt sich aufgrund überwiegender Nebenwirkungen ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Die Initialdosis beträgt 840 mg intravenös im ersten Zyklus. Ab dem zweiten Zyklus werden 420 mg alle drei Wochen verabreicht, insgesamt für eine Dauer von bis zu 52 Wochen.
Der Bericht hebt signifikante Nachteile bei schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen hervor. Insbesondere schwerwiegende Diarrhöen, Herzinsuffizienz sowie Stoffwechsel- und Ernährungsstörungen treten unter der Kombinationstherapie vermehrt auf.
Aufgrund der potenziellen Kardiotoxizität wird eine engmaschige Überwachung der linksventrikulären Auswurffraktion (LVEF) gefordert. Fällt die LVEF anhaltend um mindestens 10 Prozentpunkte und unter 50 %, ist ein Therapieabbruch vorgesehen.
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Quelle: IQWiG A18-41: Pertuzumab (Mammakarzinom) - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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