IQWiG2016Onkologie

Crizotinib bei NSCLC: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der IQWiG-Bericht A15-59 aus dem Jahr 2016 bewertet den Zusatznutzen von Crizotinib für ein neues Anwendungsgebiet. Es geht um die Erstlinienbehandlung von Erwachsenen mit einem Anaplastischen-Lymphom-Kinase (ALK)-positiven, fortgeschrittenen nicht kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC).

Als zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für Patienten mit einem ECOG-Status von 0 bis 2 primär Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum wie Pemetrexed festgelegt. Carboplatin ist nur bei einem erhöhten Risiko für Cisplatin-induzierte Nebenwirkungen vorgesehen.

Der pharmazeutische Unternehmer reichte für die Bewertung die direkt vergleichende, randomisierte Studie PROFILE 1014 ein. In dieser wurde Crizotinib mit einer Chemotherapie aus Cisplatin oder Carboplatin, jeweils in Kombination mit Pemetrexed, verglichen.

Empfehlungen

Bewertung des Zusatznutzens

Laut Bericht gibt es für Crizotinib in der Erstlinientherapie des ALK-positiven fortgeschrittenen NSCLC keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen. Ein Zusatznutzen gilt im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt.

PatientengruppeZweckmäßige VergleichstherapieAusmaß des Zusatznutzens
Erwachsene mit ALK-positivem NSCLCCisplatin + Drittgenerationszytostatikum (z.B. Pemetrexed)Zusatznutzen nicht belegt

Methodische Mängel der Zulassungsstudie

Die vorgelegte Studie PROFILE 1014 wird vom Institut als ungeeignet eingestuft. Dies wird mit der fehlerhaften Umsetzung der Kontrollgruppe begründet:

  • Im Kontrollarm erhielten 46 % der Patienten Carboplatin anstelle von Cisplatin.

  • Carboplatin ist für diese Indikation nicht zugelassen und darf nur unter strengen Off-Label-Bedingungen eingesetzt werden.

  • Die Studienpatienten erfüllten diese Kriterien für einen Off-Label-Einsatz nicht.

Abweichung von der Vergleichstherapie

Es wird dargelegt, dass Patienten mit Kontraindikationen gegen Cisplatin von der Studie ausgeschlossen waren. Daher wäre für fast alle Patienten im Kontrollarm Cisplatin die adäquate Therapie gewesen.

Da die Kontrollgruppe die zweckmäßige Vergleichstherapie somit nicht korrekt abbildet, können die Studiendaten nicht zur Ableitung eines Zusatznutzens herangezogen werden.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation von Zulassungsstudien in der Onkologie wird darauf hingewiesen, dass die Wahl des Kontrollarms exakt den deutschen Richtlinien entsprechen muss. Der Einsatz von Carboplatin beim NSCLC ist laut Arzneimittel-Richtlinie streng auf Patienten mit hohem Risiko für Cisplatin-induzierte Nebenwirkungen beschränkt. Es wird betont, dass Carboplatin nicht routinemäßig als gleichwertige Alternative zu Cisplatin gewertet werden darf.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bewertung ist ein Zusatznutzen für Crizotinib in dieser Indikation nicht belegt. Die vorgelegten Studiendaten wurden als methodisch ungeeignet eingestuft.

Die Studie bildete die zweckmäßige Vergleichstherapie nicht korrekt ab. Ein großer Teil der Kontrollgruppe erhielt Carboplatin, obwohl die Patienten die strengen Kriterien für diesen Off-Label-Einsatz nicht erfüllten.

Gemäß Anlage VI der Arzneimittel-Richtlinie ist Carboplatin nur bei Patienten mit erhöhtem Risiko für Cisplatin-induzierte Nebenwirkungen verordnungsfähig. Dazu zählen beispielsweise vorbestehende Neuropathien, Niereninsuffizienz oder relevante Hörschädigungen.

Für Patienten mit einem ECOG-Status von 0 bis 2 wird primär Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum wie Pemetrexed empfohlen. Carboplatin ist nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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