Osimertinib: Therapie bei NSCLC mit T790M-Mutation
Hintergrund
Der vorliegende Bericht des IQWiG aus dem Jahr 2016 bewertet den Zusatznutzen von Osimertinib. Das Medikament wird bei erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nichtkleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) eingesetzt.
Voraussetzung für die Behandlung ist das Vorliegen einer positiven T790M-Mutation des epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors (EGFR). Der Bericht untersucht verschiedene Patientengruppen in Abhängigkeit von Vorbehandlungen und dem Allgemeinzustand.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapien. Dazu zählen unter anderem platinbasierte Chemotherapien oder Best Supportive Care (BSC).
💡Praxis-Tipp
Der Bericht betont, dass vor einer Therapie mit Osimertinib zwingend der EGFR-T790M-Mutationsstatus durch einen validierten Test bestimmt werden muss. Bei akutem Auftreten oder ungeklärter Verschlechterung von Atemwegsymptomen wie Atemnot oder Husten wird eine sofortige Unterbrechung der Therapie empfohlen, um eine interstitielle Lungenerkrankung (ILD) auszuschließen.
Häufig gestellte Fragen
Der IQWiG-Bericht kommt zu dem Schluss, dass ein Zusatznutzen von Osimertinib bei NSCLC mit T790M-Mutation nicht belegt ist. Dies liegt an fehlenden geeigneten direkten Vergleichsstudien.
Laut den im Bericht zitierten Zulassungsdaten beträgt die Standarddosis 80 mg einmal täglich oral. Bei Unverträglichkeiten kann eine Dosisreduktion auf 40 mg täglich erfolgen.
Es wird eine Testung auf die EGFR-T790M-Mutation mittels eines validierten Tests aus Tumor-DNA oder zirkulierender Tumor-DNA empfohlen. Ohne diesen Nachweis ist die Therapie nicht indiziert.
Der Bericht warnt insbesondere vor interstitiellen Lungenerkrankungen (ILD) und QTc-Zeit-Verlängerungen. Bei entsprechenden Symptomen oder EKG-Veränderungen wird ein Therapieabbruch empfohlen.
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Quelle: IQWiG A16-14: Osimertinib - Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V (IQWiG, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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