Pertuzumab: Nutzenbewertung von pCR-Rate und Prognose
Hintergrund
Dieser Artikel basiert auf dem Addendum A16-01 des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2016. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG mit der ergänzenden Nutzenbewertung von Pertuzumab.
Im Fokus der Bewertung steht die Frage, ob sich der Effekt der pathologischen Komplettremission (pCR) auf die Rezidivfreiheit der Patientinnen übertragen lässt. Der pharmazeutische Unternehmer hatte hierzu ergänzende Daten zum Gesamtbehandlungserfolg nach fünf Jahren eingereicht.
💡Praxis-Tipp
Der IQWiG-Bericht betont, dass die pathologische Komplettremission (pCR) nicht isoliert als Beleg für einen langfristigen Gesamtbehandlungserfolg betrachtet werden kann. Für die Beurteilung des kurativen Therapieerfolgs ist primär das krankheitsfreie Überleben beziehungsweise das Auftreten von Rezidiven maßgeblich, unabhängig vom vorherigen pCR-Status.
Häufig gestellte Fragen
Laut IQWiG-Bericht zeigen die Analysen der NeoSphere-Studie keine statistisch signifikanten Unterschiede für das krankheitsfreie Überleben. Dies betrifft den Vergleich von Pertuzumab plus Trastuzumab und Docetaxel gegenüber Trastuzumab und Docetaxel.
Das IQWiG bewertet die Übertragbarkeit der pCR-Rate auf die Rezidivfreiheit in dieser Analyse als nicht sinnvoll. Es wird betont, dass das Auftreten eines Rezidivs das entscheidende Ereignis ist, unabhängig davon, ob zuvor eine pCR erreicht wurde.
In der untersuchten Studie erlitten 6 von 42 Patientinnen (14,3 Prozent) mit einer dokumentierten pCR im Pertuzumab-Arm ein Ereignis im Sinne des krankheitsfreien Überlebens. Im Vergleichsarm waren es 4 von 23 Patientinnen (17,4 Prozent).
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Quelle: IQWiG A16-01: Pertuzumab - Addendum zum Auftrag A15-34 (IQWiG, 2016). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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