IQWiG2013Onkologie

Pertuzumab bei Mammakarzinom: IQWiG-Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2013 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2013)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der vorliegende Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus dem Jahr 2013 stellt ein Addendum zur frühen Nutzenbewertung von Pertuzumab dar. Pertuzumab wird in Kombination mit Trastuzumab und Docetaxel zur Behandlung des HER2-positiven Mammakarzinoms eingesetzt.

Hintergrund des Addendums sind nachgereichte Daten des pharmazeutischen Unternehmers zur CLEOPATRA-Studie. In der ursprünglichen Bewertung konnten die unerwünschten Ereignisse nicht adäquat beurteilt werden, da die mediane Behandlungsdauer im Pertuzumab-Arm mit 18,5 Monaten deutlich länger war als im Vergleichsarm mit 12,4 Monaten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragte das IQWiG zu prüfen, ob die neu eingereichten Auswertungen eine verlässliche Aussage zum Schadenspotenzial und somit zum Gesamtnutzen zulassen.

Empfehlungen

Der IQWiG-Bericht formuliert keine klinischen Handlungsempfehlungen, sondern bewertet die Evidenz und den Zusatznutzen von Pertuzumab.

Methodische Bewertung der Schadensdaten

Laut IQWiG sind die nachgereichten Daten zu unerwünschten Ereignissen weiterhin nicht für eine valide quantitative Schätzung geeignet. Das Institut begründet dies mit folgenden methodischen Mängeln:

  • Relative Risiken basierend auf naiven Proportionen sind bei stark abweichenden Behandlungsdauern nicht aussagekräftig.

  • Es wurden keine adäquaten Überlebenszeitanalysen zur Schätzung der Effektmaße vorgelegt.

  • Die gewählten Konfidenzintervalle von 80 % bzw. 90 % statt der üblichen 95 % wurden nicht ausreichend begründet.

Ausmaß des Zusatznutzens

Aufgrund der unzureichenden Auswertung der Schadensendpunkte bleibt eine erhöhte Unsicherheit bestehen. Das IQWiG kommt für die Kombination aus Pertuzumab, Trastuzumab und Docetaxel zu folgendem Ergebnis:

Indikation (HER2-positiver Brustkrebs)Zweckmäßige VergleichstherapieAusmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens
Metastasiert, mit viszeraler MetastasierungTrastuzumab + Taxan (Docetaxel)Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen
Metastasiert, ohne viszerale MetastasierungTrastuzumab + Taxan (Docetaxel)Zusatznutzen nicht belegt
Lokal rezidivierend, inoperabelStrahlentherapieZusatznutzen nicht belegt

Die Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens bei viszeraler Metastasierung wurde aufgrund der unsicheren Datenlage zu Nebenwirkungen von einem Hinweis auf einen Anhaltspunkt herabgestuft.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Interpretation von Studiendaten zu unerwünschten Ereignissen wird darauf hingewiesen, dass rohe Ereignisraten (naive Proportionen) irreführend sein können, wenn sich die Behandlungs- oder Beobachtungsdauern zwischen den Studienarmen deutlich unterscheiden. In solchen Fällen erfordert eine valide Bewertung zeitadjustierte Analysen oder adäquate Überlebenszeitverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG gibt es bei HER2-positivem metastasiertem Brustkrebs mit viszeraler Metastasierung einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie. Die Evidenzstufe wurde aufgrund von methodischen Unsicherheiten bei den Schadensdaten herabgestuft.

Für Patientinnen mit HER2-positivem metastasiertem Brustkrebs ohne viszerale Metastasierung gilt der Zusatznutzen gemäß der IQWiG-Bewertung als nicht belegt. Gleiches gilt für lokal rezidivierende, inoperable Tumoren.

Der Bericht bemängelt, dass die Behandlungsdauer im Pertuzumab-Arm deutlich länger war als im Vergleichsarm (18,5 vs. 12,4 Monate). Die vorgelegten Auswertungen auf Basis roher Ereignisraten wurden daher als methodisch unzureichend für eine valide Schadensbewertung eingestuft.

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Quelle: IQWiG A13-28: Addendum zum Auftrag A13-10 (Pertuzumab) (IQWiG, 2013). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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