Intensivstation: Struktur, Personal und Ausstattung
Hintergrund
Die DIVI-Empfehlung zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen (2022) definiert die medizinischen, personellen und baulichen Voraussetzungen für eine zeitgemäße intensivmedizinische Versorgung. Ziel ist es, die Qualität auf internationalem Spitzenniveau zu sichern.
Ein zentrales Element ist die Einführung eines 3-Stufen-Modells, das sich an den Versorgungsstufen der Notfallstrukturen orientiert. Dies soll eine bedarfsgerechte Vorhaltung von Intensivkapazitäten und eine sinnvolle Zentrumsbildung ermöglichen.
Zudem reagiert das Dokument auf aktuelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel und die hohe Arbeitsbelastung. Es werden evidenzbasierte Vorgaben zur Personalbemessung, zur interprofessionellen Zusammenarbeit und zur baulichen Gestaltung formuliert.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie dürfen Pflegekräfte in den ersten drei Monaten ihrer Einarbeitung auf der Intensivstation nicht in die reguläre Personalbemessung eingerechnet werden. Es wird zudem dringend empfohlen, strukturierte psychosoziale Unterstützungssysteme (z.B. durch ausgebildete Peers) für das medizinische Personal vorzuhalten, um Burnout und posttraumatischen Belastungsreaktionen präventiv entgegenzuwirken.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie empfiehlt mindestens 0,7 ärztliche Vollkostenstellen pro Behandlungsplatz. Bei besonderen Anforderungen, wie beispielsweise der Betreuung von ECMO-Patienten oder Schwerstverbrannten, wird ein Schlüssel von mindestens 0,8 Vollkostenstellen gefordert.
Es wird eine bedarfsorientierte Bemessung nach dem Level of Care (LOC) empfohlen. Für Patienten im LOC I gilt ein Schlüssel von 1:3, im LOC II von 1:2 und bei höchstem Aufwand im LOC III ein Verhältnis von 1:1.
Gemäß den baulichen Empfehlungen sollen mindestens 70 Prozent der Behandlungsplätze als Einzelzimmer konzipiert werden. Dies wird mit einer signifikanten Reduktion von nosokomialen Infektionen und einer besseren Wahrung der Privatsphäre begründet.
Die Leitlinie fordert die feste Integration eines Stationsapothekers in das interprofessionelle Behandlungsteam (starke Empfehlung). Dieser soll mindestens ein- bis zweimal wöchentlich an den Visiten teilnehmen, um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen.
Es wird zwingend gefordert, dass die ärztliche Leitung über die Zusatzbezeichnung „Intensivmedizin“ verfügt. Auf Stationen der Stufen 2 und 3 soll diese Leitungsfunktion hauptamtlich ausgeübt werden.
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Quelle: DIVI Empfehlungen zur Struktur und Ausstattung von Intensivstationen (Langfassung 2022) (DIVI, 2022). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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