Impfungen bei Organtransplantation: Empfehlungen & UAW
Hintergrund
Die Publikation "Arzneiverordnung in der Praxis" (AVP) der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Dezember 2024 adressiert aktuelle Themen der rationalen Pharmakotherapie. Ein besonderer Fokus liegt auf der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW).
Der Artikel beleuchtet unter anderem die sichere Anwendung von Impfstoffen bei immunsupprimierten Personen nach Organtransplantation. Zudem wird auf das zunehmende Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial von Gabapentinoiden im klinischen Alltag eingegangen.
Darüber hinaus werden neue Sicherheitsinformationen zu etablierten Wirkstoffen wie Finasterid und Fluorchinolonen sowie Bewertungen zu neu zugelassenen Arzneimitteln wie Insulin icodec und Ublituximab bereitgestellt.
💡Praxis-Tipp
Ein besonders wichtiges Praxisdetail ist die Vermeidung von Medikationsfehlern bei Methotrexat. Die Publikation warnt eindringlich davor, dass Methotrexat bei entzündlichen Erkrankungen streng nur einmal wöchentlich angewendet werden darf, da eine versehentliche tägliche Gabe zu lebensbedrohlichen Agranulozytosen führt. Es wird empfohlen, betroffene Personen an Schnittstellen (z. B. bei Aufnahme in ein Seniorenheim) besonders sorgfältig bezüglich dieses Dosierungsschemas zu überwachen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Publikation ist die jährliche Impfung gegen Influenza mit einem Totimpfstoff bereits vier Wochen nach der Transplantation möglich. Es werden nach der Transplantation stets zwei Impfdosen im Abstand von vier Wochen empfohlen.
Die AkdÄ weist darauf hin, dass sich auch bei therapeutischen Dosen und ohne vorherigen Substanzmissbrauch eine Abhängigkeit entwickeln kann. Das Risiko wird bei Pregabalin aufgrund der schnelleren Resorption und höheren Bioverfügbarkeit als höher eingeschätzt als bei Gabapentin.
Darunter versteht man anhaltende sexuelle und psychiatrische Störungen, die mindestens drei Monate nach dem Absetzen von Finasterid persistieren. Es wird empfohlen, betroffene Personen vor der Verordnung nach Depressionen in der Vorgeschichte zu befragen.
Die Publikation betont, dass Fluorchinolone bei leichten bis mittelschweren Infektionen nur als Mittel der letzten Wahl angewendet werden sollen. Bei nicht schweren oder selbstlimitierenden Infektionen sind sie nicht mehr zugelassen.
Bei insulinnaiven Patienten beträgt die Startdosis laut Artikel 70 Einheiten pro Woche. Bei einer Vorbehandlung mit anderen Basalinsulinen erfolgt die Umstellung mit einer einmaligen zusätzlichen Dosis von 50 Prozent der neuen Wochendosis bei der ersten Injektion.
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Quelle: AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2024/04 (AkdÄ). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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