AkdÄ AVP 2024/02: L-Thyroxin, GLP-1-RA & Gonarthrose

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdAe|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Ausgabe 2024/02 der Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) der AkdÄ behandelt praxisrelevante Themen der hausärztlichen Versorgung. Laut der Publikation steigt der TSH-Wert mit zunehmendem Lebensalter physiologisch an, was eine differenzierte Betrachtung bei der L-Thyroxin-Substitution erfordert. Ein weiterer Schwerpunkt der AkdÄ-Information ist die Anwendung von GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid bei Frauen im gebärfähigen Alter, da vermehrt über unerwartete Schwangerschaften unter Gewichtsreduktion berichtet wird. Zudem beleuchtet die Leitlinie die fehlende Evidenz für eine medikamentöse Cholesterinsenkung bei asymptomatischen Carotisplaques und fasst den Therapiestandard bei Gonarthrose zusammen.

Empfehlungen

Die Publikation der AkdÄ formuliert spezifische Empfehlungen zu verschiedenen Indikationen. Bezüglich der Schilddrüsenfunktion verweist der Text auf die DEGAM-Leitlinie, nach der TSH-Werte altersabhängig interpretiert werden sollen. So gilt laut Leitlinie ein TSH-Wert bei Personen über 80 Jahren erst ab > 6,0 mU/l als erhöht. Ein routinemäßiges TSH-Screening bei asymptomatischen Erwachsenen wird nicht empfohlen. Bei latenter Hypothyreose rät die AkdÄ zu einer individuellen Indikationsstellung für L-Thyroxin, wobei bei Patienten über 75 Jahren auf eine Substitution verzichtet werden kann. Hinsichtlich der GLP-1-Rezeptoragonisten (GLP-1-RA) betont die Publikation, dass Wirkstoffe wie Semaglutid oder Tirzepatid in der Schwangerschaft nicht zugelassen sind. Die Leitlinie empfiehlt, diese Medikamente vor einer geplanten Schwangerschaft rechtzeitig abzusetzen und unter der Therapie eine sichere Kontrazeption zu gewährleisten. Zur Primärprävention bei asymptomatischen Carotisplaques stellt die AkdÄ fest, dass Plaques allein kein ausreichendes Risiko darstellen, um eine medikamentöse Lipidsenkung mit Statinen zu rechtfertigen. Stattdessen wird eine individuelle Risikoeinschätzung empfohlen. Bei der Gonarthrose empfiehlt der Behandlungsstandard laut Text primär Bewegungstherapie und Gewichtsreduktion. Entzündungshemmende Medikamente wie NSAR sollen nach Leitlinienempfehlung nur zeitlich begrenzt für etwa bis zu 14 Tage eingesetzt werden.

Dosierung

Die AkdÄ zitiert Empfehlungen zur Initialdosis von Levothyroxin, die individuell nach Alter, Gewicht und kardialem Status festgelegt werden soll. Laut Leitlinie wird für Patienten unter 60 Jahren mit manifester Hypothyreose und ohne Komorbiditäten eine Dosis von 1,6 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht empfohlen. Für Patienten ab 60 Jahren oder mit kardiovaskulären Erkrankungen gibt der Text eine Initialdosis von 0,3 bis 0,4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht an. Bei einer latenten Hypothyreose empfiehlt die Publikation eine Dosis von 25 bis 50 Mikrogramm pro Tag. Die Dosisanpassung soll sich laut AkdÄ an den Laborwerten und dem subjektiven Wohlbefinden orientieren.

Kontraindikationen

Die AkdÄ weist ausdrücklich darauf hin, dass alle GLP-1-Rezeptoragonisten sowie der GIP-/GLP-1-Rezeptoragonist Tirzepatid für eine Anwendung in der Schwangerschaft nicht zugelassen sind. Laut den zitierten Fachinformationen darf Semaglutid während der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden. Tierexperimentelle Studien zeigten laut Publikation eine Reproduktionstoxizität.

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💡Praxis-Tipp

Ein praxisrelevanter Hinweis der AkdÄ lautet, dass bei der Verordnung von GLP-1-Rezeptoragonisten zur Gewichtsreduktion stets an eine sichere Empfängnisverhütung gedacht werden sollte, da die Gewichtsabnahme die Fertilität verbessern kann und die Medikamente in der Schwangerschaft kontraindiziert sind.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß der zitierten DEGAM-Leitlinie wird ein TSH-Wert bei Patienten über 80 Jahren erst ab einem Wert von > 6,0 mU/l als erhöht interpretiert.

Laut den Angaben der Fachinformation, auf die sich die AkdÄ bezieht, muss Semaglutid aufgrund der langen Halbwertszeit mindestens zwei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft abgesetzt werden.

Die AkdÄ berichtet, dass in klinischen Studien zwar eine geringe Verringerung der Exposition von oralen Kontrazeptiva gemessen wurde, diese aber nicht als klinisch relevant erachtet wird, sodass laut Fachinformationen keine Dosisanpassung erforderlich ist.

Nach Auswertung der Evidenz durch die AkdÄ bedeuten asymptomatische Carotisplaques allein kein ausreichendes Risiko, um pauschal eine medikamentöse Lipidsenkung zu rechtfertigen.

Der Behandlungsstandard sieht laut Publikation vor, dass entzündungshemmende Medikamente wie NSAR nur zeitlich begrenzt für etwa bis zu 14 Tage zur Hemmung einer Entzündungsepisode eingesetzt werden sollen.

Quelle: AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2024/02 (AkdAe). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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