Vitamin-D-Prophylaxe bei Säuglingen: Leitlinien der AkdÄ

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdAe|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Vitamin D ist essenziell für die Knochengesundheit und die Aufrechterhaltung des physiologischen Kalziumspiegels. Da sich der hauteigene UV-Schutzmechanismus bei Säuglingen erst entwickeln muss, wird empfohlen, diese keiner direkten Sonnenbestrahlung auszusetzen. Dies macht eine medikamentöse Prophylaxe erforderlich. Laut Berichten der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) kommt es im Praxisalltag jedoch regelmäßig zu akzidentellen Überdosierungen, insbesondere durch flüssige Präparate und Nahrungsergänzungsmittel.

Empfehlungen

Die S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) empfiehlt zur Rachitisprophylaxe bei gestillten und nicht gestillten Säuglingen eine tägliche Gabe von mindestens 500 I.E. Vitamin D im ersten Lebensjahr.

Dauer und Beginn Laut Leitlinie ist ein Beginn der Prophylaxe in der ersten Lebenswoche vorgesehen. Es wird empfohlen, diese für 12 bis 18 Lebensmonate (bis zum zweiten erlebten Frühsommer) fortzuführen. Für ausschließlich gestillte Säuglinge wird die Gabe von 500 I.E. pro Tag bis zum zweiten Lebensjahr angeraten.

Risikogruppen und Frühgeborene Für Risikogruppen (z. B. bei chronischen Erkrankungen oder antiepileptischer Therapie) wird eine tägliche Einnahme von 1000 I.E. empfohlen. Für Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht unter 1500 g sieht das Konsenspapier in den ersten Lebensmonaten eine tägliche Zufuhr von 800 bis 1000 I.E. vor.

Kombination mit Kariesprophylaxe Das Netzwerk 'Gesund ins Leben' empfiehlt von der Geburt bis zum Durchbruch des ersten Milchzahns ein Kombinationspräparat mit 0,25 mg Fluorid und 400 bis 500 I.E. Vitamin D. Ab dem Zahndurchbruch werden laut Konsenspapier zwei Alternativen empfohlen: Entweder die Fortführung der Kombinationstablette bei Zähneputzen ohne (oder mit fluoridfreier) Zahnpasta, oder die Gabe von reinem Vitamin D bei Zähneputzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta. Wenn das zur Nahrungszubereitung verwendete Wasser einen Fluoridgehalt von mindestens 0,3 mg/l aufweist, wird die Gabe eines reinen Vitamin-D-Präparats ohne Fluorid empfohlen.

Dosierung

Die AkdÄ listet verschiedene zugelassene Arzneimittel zur Rachitis- und Kariesprophylaxe auf. Die Auswahl richtet sich nach dem Alter und der Indikation.

WirkstoffPräparatbeispieleDosierung pro Einheit
Colecalciferol (Vitamin D3)Dekristol 400 I.E. / 500 I.E. / 1000 I.E. Tabletten400 / 500 / 1000 I.E. pro Tablette
Colecalciferol (Vitamin D3)Vigantol 500 I.E. / 1000 I.E. Tabletten500 / 1000 I.E. pro Tablette
Colecalciferol (Vitamin D3)Vigantol Öl 20.000 I.E./ml Tropfenca. 500 I.E. pro Tropfen
Kombination: Vitamin D3 + FluoridD-Fluoretten 500 Tabletten500 I.E. Colecalciferol + 0,25 mg Fluorid-Ion
Kombination: Vitamin D3 + FluoridZymafluor D 500 Tabletten500 I.E. Colecalciferol + 0,25 mg Fluorid-Ion

Es wird im Text darauf hingewiesen, dass flüssige Präparate (Tropfen) ein erhöhtes Risiko für Dosierungsfehler bergen.

Kontraindikationen

Die AkdÄ warnt ausdrücklich vor dem Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) zur Rachitisprophylaxe bei Säuglingen, da diese oft zu hoch dosiert sind (z. B. 2000 I.E.) und nicht für diese Indikation zugelassen sind.

Warnhinweise zur Anwendung

  • Es wird davor gewarnt, Tabletten unaufgelöst zu verabreichen, da für Säuglinge und Kleinkinder eine Aspirationsgefahr besteht.
  • Die Fachinformationen raten von einer gleichzeitigen Einnahme fluoridhaltiger Präparate mit Milch oder Milchprodukten ab, da Kalzium die Fluoridresorption hemmt.
  • Der Zusatz von Tropfen oder Tabletten in eine Flaschen- oder Breimahlzeit wird nicht empfohlen, da bei unvollständigem Verzehr die Wirkstoffzufuhr nicht gesichert ist.
Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ beschreibt als optimales Vorgehen, Vitamin-D-Tabletten auf einem Teelöffel mit 5 bis 10 ml Wasser aufzulösen und dem Säugling direkt in den Mund zu verabreichen, wobei der Zerfall durch leichtes Bewegen des Löffels beschleunigt werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Die S1-Leitlinie empfiehlt die Fortführung der Prophylaxe bis zum zweiten erlebten Frühsommer des Kindes, was in der Regel einem Alter von 12 bis 18 Monaten entspricht.

Die AkdÄ rät davon ab, Präparate in die Flaschen- oder Breimahlzeit zu mischen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einem nicht vollständigen Verzehr der Mahlzeit die ausreichende Wirkstoffzufuhr nicht garantiert werden kann.

Laut Konsenspapier wird empfohlen, ein reines Vitamin-D-Präparat ohne Fluorid zu verwenden, wenn das zur Zubereitung der Säuglingsnahrung genutzte Wasser einen Fluoridgehalt von 0,3 mg/l oder mehr aufweist.

Die AkdÄ warnt vor der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln für Säuglinge, da diese nicht zur Rachitisprophylaxe indiziert sind und aufgrund hoher Dosierungen ein erhebliches Überdosierungsrisiko bergen.

Quelle: AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2025/01 (AkdAe). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Fehler in dieser Zusammenfassung melden

Verwandte Leitlinien