Asthma, Diabetes & Vorhofflimmern: Therapie-Leitlinien
Hintergrund
Die Ausgabe 2026/01 der Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) fasst aktuelle Entwicklungen und Leitlinienempfehlungen der Pharmakotherapie zusammen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der leitliniengerechten Behandlung von schwerem Asthma, der individualisierten Therapie des Typ-1-Diabetes sowie der medikamentösen Einstellung des Typ-2-Diabetes bei Kindern und Jugendlichen.
Zudem werden Paradigmenwechsel in der Kardiologie, wie die frühe Rhythmuskontrolle bei Vorhofflimmern, sowie wichtige Warnhinweise zur Arzneimitteltherapiesicherheit und zu Off-Label-Verordnungen thematisiert.
💡Praxis-Tipp
Die Publikation warnt vor dem unkritischen Off-Label-Einsatz von Antipsychotika (wie Quetiapin oder Aripiprazol) bei Jugendlichen zur Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten oder Schlafstörungen. Es wird betont, dass supratherapeutische Wirkspiegel und metabolische Nebenwirkungen wie Gewichtszunahme häufig auftreten, weshalb eine strenge Nutzen-Schaden-Abwägung und ein engmaschiges Monitoring dringend empfohlen werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ ist Promethazin aufgrund schwerer zentralnervöser Nebenwirkungen für Kinder unter 6 Jahren kontraindiziert. Zuvor galt diese Einschränkung nur für Kinder unter zwei Jahren.
Die Publikation empfiehlt als Standardziel für Erwachsene ohne relevante Hypoglykämien einen HbA1c-Wert von ≤ 7,5 %. Bei niedrigem Hypoglykämierisiko können ≤ 6,5 % angestrebt werden, bei hohem Risiko < 8,5 %.
Bei einem HbA1c-Wert unter 8,5 % wird Metformin als alleinige Therapie empfohlen. Liegt der Wert über 8,5 %, wird zusätzlich der Beginn einer Basalinsulintherapie empfohlen.
Es wird empfohlen, die Katheterablation bei jüngeren, symptomatischen Personen mit paroxysmalem Vorhofflimmern als mögliche Erstlinientherapie zu diskutieren. Bei älteren, multimorbiden Personen zeigt die Rhythmuskontrolle hingegen keinen nachweisbaren Überlebensvorteil gegenüber der Frequenzkontrolle.
Für Kinder ab 6 Jahren stehen Omalizumab, Mepolizumab und Dupilumab zur Verfügung. Andere Biologika wie Benralizumab oder Reslizumab sind erst ab 18 Jahren indiziert.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2026/01 (AkdÄ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
Verwandte Leitlinien
AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2024/01
AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2024/04
AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2025/01
AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2025/02
AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2025/03
AkdAe AVP Arzneiverordnung in der Praxis 2024/02
AkdÄ: Rebound-Phänomen nach Behandlung mit Paxlovid™
AkdÄ: Information des BfArM: Atomoxetin (Handelsnamen: Agakalin, Atomoxe, Atomoxetin, Strattera): Aktualisierung der Fach- und Gebrauchsinformation
ClariMed durchsucht alle medizinischen Leitlinien
AWMF, NVL, NICE, WHO, ESC, KDIGO - Quellenzitiert, kostenlos. Speichern Sie Ihren Verlauf auf allen Geräten mit einem kostenlosen Konto.
Kostenloses Konto erstellen