ICD-10-GM 2026 Kapitel VII: Augenkrankheiten (H00-H59)
Hintergrund
Das Kapitel VII der ICD-10-GM (Version 2026) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) umfasst die Klassifikation der Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde. Diese Zusammenfassung basiert auf der offiziellen Strukturübersicht der Kodierrichtlinie.
Die ICD-10-GM dient der systematischen Verschlüsselung von Diagnosen im ambulanten und stationären Bereich. Das siebte Kapitel deckt den Kodebereich H00 bis H59 ab.
Es strukturiert ophthalmologische Erkrankungen anatomisch und funktionell. Dabei werden sowohl primäre Augenerkrankungen als auch Augenbeteiligungen bei systemischen Grunderkrankungen abgebildet.
Empfehlungen
Die Klassifikation gliedert die ophthalmologischen Erkrankungen in spezifische Kodebereiche.
Struktur der Diagnosegruppen
Die Hauptgruppen des Kapitels VII sind wie folgt eingeteilt:
| Kodebereich | Krankheitsgruppe |
|---|---|
| H00-H06 | Affektionen des Augenlides, des Tränenapparates und der Orbita |
| H10-H13 | Affektionen der Konjunktiva |
| H15-H22 | Affektionen der Sklera, der Hornhaut, der Iris und des Ziliarkörpers |
| H25-H28 | Affektionen der Linse |
| H30-H36 | Affektionen der Aderhaut und der Netzhaut |
| H40-H42 | Glaukom |
| H43-H45 | Affektionen des Glaskörpers und des Augapfels |
| H46-H48 | Affektionen des N. opticus und der Sehbahn |
| H49-H52 | Affektionen der Augenmuskeln, Störungen der Blickbewegungen, Akkommodationsstörungen, Refraktionsfehler |
| H53-H54 | Sehstörungen und Blindheit |
| H55-H59 | Sonstige Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde |
Sternschlüsselnummern (Manifestationskodes)
Das Kapitel enthält spezifische Sternkodes für Augenaffektionen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten. Diese umfassen:
-
H03.-* und H06.-* (Augenlid, Tränenapparat, Orbita)
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H13.-* (Konjunktiva)
-
H19.-* und H22.-* (Sklera, Hornhaut, Iris, Ziliarkörper)
-
H28.-* (Linse, inkl. Katarakt)
-
H32.-* und H36.-* (Aderhaut, Netzhaut)
-
H42.-* (Glaukom)
-
H45.-* (Glaskörper, Augapfel)
-
H48.-* (N. opticus und Sehbahn)
-
H58.-* (Sonstige Affektionen)
Kontraindikationen
Exklusiva des Kapitels VII
Bestimmte Krankheitsgruppen sind explizit von diesem Kapitel ausgenommen und werden anderenorts klassifiziert. Dazu gehören:
-
Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten (A00-B99)
-
Neubildungen (C00-D48)
-
Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten (E00-E90)
-
Komplikationen der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes (O00-O99)
-
Bestimmte Zustände mit Ursprung in der Perinatalperiode (P00-P96)
-
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Q00-Q99)
-
Symptome und abnorme Befunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind (R00-R99)
-
Verletzungen, Vergiftungen und Folgen äußerer Ursachen (S00-T98)
💡Praxis-Tipp
Bei der Kodierung von Augenmanifestationen systemischer Erkrankungen ist das Kreuz-Stern-System zu beachten. Die im Kapitel VII gelisteten Sternkodes (wie beispielsweise H28.-* für Katarakt bei systemischen Krankheiten) kennzeichnen lediglich die Manifestation und erfordern stets einen primären Kreuzkode für die zugrundeliegende Grunderkrankung.
Häufig gestellte Fragen
Die Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde werden im Kapitel VII der ICD-10-GM abgebildet. Dieser Bereich umfasst die Kodes H00 bis H59.
Das Glaukom wird in der ICD-10-GM in der Gruppe H40 bis H42 klassifiziert. Dies schließt auch Glaukome als Manifestation bei anderenorts klassifizierten Krankheiten (H42.-*) ein.
Verletzungen des Auges sind vom Kapitel VII (H00-H59) explizit ausgeschlossen. Sie werden stattdessen im Kapitel XIX unter den Verletzungen und Vergiftungen (S00-T98) kodiert.
Die Sternschlüsselnummern (wie H36.-* für Netzhautaffektionen) kennzeichnen die Manifestation einer Erkrankung am Auge. Sie werden verwendet, wenn die zugrundeliegende Hauptkrankheit in einem anderen Kapitel der ICD-10 klassifiziert ist.
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Quelle: ICD-10-GM 2026 Kapitel VII: Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde (H00-H59) (BfArM, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.