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Herzkatheterlabor & Hybrid-OP: Bau, Technik & Hygiene

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) definiert die strukturellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb von Herzkatheterlaboren und Hybridoperationssälen. Sie trägt der Ausweitung des kardiologischen Spektrums auf strukturelle Herzerkrankungen und komplexe elektrophysiologische Eingriffe Rechnung.

Neben der klassischen Koronarangiographie erfordern neue Verfahren wie die Transkatheteraortenklappenimplantation (TAVI) oder die Implantation von Rhythmusaggregaten angepasste Standards. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Hygiene, Strahlenschutz und die Integration moderner Bildgebungsverfahren.

Ziel der Leitlinie ist es, Betreibern eine Orientierung für den aktuellen Qualitätsstandard zu geben. Dabei werden auch rechtliche Vorgaben, Aspekte der elektronischen Datenverarbeitung und der Personaleinsatz detailliert beschrieben.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie weist darauf hin, dass der mobile Fußschalter der Röntgenanlage häufig nicht durch die Bleilamellen des Untertischschutzes abgedeckt wird. Es wird daher dringend empfohlen, auf eine bleiäquivalente Abschirmung des Fußschalters zu achten, um eine ungeschützte Streustrahlenexposition der Füße zu vermeiden. Zudem wird betont, dass transparente Gesichtsvisiere keinen ausreichenden Strahlenschutz bieten und stattdessen Bleiglasbrillen zu bevorzugen sind.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt für den eigentlichen Herzkatheterraum eine Mindestfläche von 40 Quadratmetern. Für einen Hybrid-OP wird aufgrund des erhöhten Geräte- und Personalbedarfs eine Fläche von über 60 Quadratmetern als wünschenswert erachtet.

Laut Leitlinie können Rhythmusaggregate in Räumen der Raumluftklasse Ib implantiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Raumluftklasse Ia bei diesen Eingriffen mit kleiner Schnittführung keine nachweisbare Senkung des Infektionsrisikos bringt.

Die Leitlinie fordert auch bei diagnostischen Herzkatheteruntersuchungen und Stentimplantationen das Tragen von Haarschutz und Mund-Nasen-Schutz. Zusätzlich sind eine hygienische Händedesinfektion sowie sterile Handschuhe und Kittel erforderlich.

Für Transkatheteraortenklappenimplantationen (TAVI) wird eine feststehende Herzkatheteranlage mit hoher Bildqualität gefordert; ein mobiler C-Bogen ist nicht ausreichend. Zudem müssen laut Leitlinie eine transösophageale Echokardiographie (TEE) und eine Herz-Lungen-Maschine verfügbar sein.

Gemäß den zitierten gesetzlichen Vorgaben sind Röntgenbilder für bis zu 10 Jahre nach der letzten Untersuchung aufzubewahren. Die Leitlinie gibt jedoch zu bedenken, dass aufgrund von Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche eine Aufbewahrung von bis zu 30 Jahren zweckmäßig sein kann.

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Quelle: Leitlinie zum Einrichten und Betreiben von Herzkatheterlaboren und Hybridoperationssälen/Hybridlaboren 3. Auflage 2015 (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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