Ticagrelor (Brilique) bei akutem Koronarsyndrom: G-BA
Hintergrund
Das vorliegende Dokument beschreibt das abgeschlossene Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Ticagrelor.
Ticagrelor, vertrieben unter dem Handelsnamen Brilique®, wird im therapeutischen Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen eingesetzt. Die spezifische Indikation umfasst die Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei einem akuten Koronarsyndrom.
Bei einem akuten Koronarsyndrom ist die medikamentöse Hemmung der Thrombozytenaggregation entscheidend, um weitere kardiovaskuläre Komplikationen zu verhindern. Das G-BA-Verfahren bewertet den Zusatznutzen solcher neuen Wirkstoffe im Vergleich zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie.
Empfehlungen
Der G-BA dokumentiert in diesem Text den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung für Ticagrelor. Da es sich um ein rein administratives Verfahrensdokument handelt, werden keine direkten klinischen Handlungsanweisungen formuliert.
Verfahrensablauf
Das Bewertungsverfahren (Vorgangsnummer 2011-01-01-D-001) für den pharmazeutischen Unternehmer AstraZeneca GmbH umfasste folgende Meilensteine:
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Beginn des Verfahrens am 01.01.2011 mit anschließender Dossiereinreichung.
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Veröffentlichung der Nutzenbewertung durch das IQWiG am 04.10.2011.
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Durchführung einer mündlichen Anhörung am 17.11.2011 nach Abschluss des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens.
Beschlussfassung
Das Verfahren wurde mit einem offiziellen Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) abgeschlossen.
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Die Beschlussfassung erfolgte am 15.12.2011.
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Der Beschluss trat am 20.01.2012 in Kraft.
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Ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff wurde am 01.04.2016 eingeleitet und ist laut Dokument ebenfalls abgeschlossen.
💡Praxis-Tipp
Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Dokument ausschließlich den administrativen Ablauf der G-BA-Nutzenbewertung aus dem Jahr 2011 abbildet. Für konkrete klinische Therapieentscheidungen oder Dosierungen zu Ticagrelor (Brilique®) muss auf die aktuelle Fachinformation oder entsprechende kardiologische Leitlinien zum akuten Koronarsyndrom zurückgegriffen werden.
Häufig gestellte Fragen
Laut dem G-BA-Dokument wird der Wirkstoff zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei Patienten mit akutem Koronarsyndrom angewendet.
Die Beschlussfassung des initialen Nutzenbewertungsverfahrens erfolgte am 15.12.2011. Der entsprechende Beschluss trat am 20.01.2012 in Kraft.
Ja, das Dokument verweist auf ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff. Dieses wurde am 01.04.2016 eingeleitet und ist mittlerweile ebenfalls abgeschlossen.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ticagrelor (Prävention atherothrombotischer Ereignisse) (G-BA, 2011). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.