G-BA2022

Pertuzumab/Trastuzumab bei Mammakarzinom: G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Neubewertung nach Fristablauf für die Fixkombination Pertuzumab/Trastuzumab (Handelsname Phesgo) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses vom März 2023.

HER2-positive Mammakarzinome weisen eine Überexpression des humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptors 2 auf. Dies ist klinisch mit einem aggressiveren Tumorwachstum und einem erhöhten Rezidivrisiko assoziiert.

Die zielgerichtete duale Blockade mit diesen Antikörpern zielt darauf ab, das Rückfallrisiko nach der primären Tumorbehandlung zu minimieren. Die vorliegende Bewertung fokussiert sich spezifisch auf den Einsatz im adjuvanten Setting.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für die Nutzenbewertung der Fixkombination.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Pertuzumab/Trastuzumab (Phesgo) für folgende spezifische Indikation bewertet:

  • Adjuvante Behandlung von erwachsenen Patientinnen.

  • Vorliegen eines HER2-positiven frühen Brustkrebses.

  • Bestehen eines hohen Rezidivrisikos.

  • Anwendung zwingend in Kombination mit einer Chemotherapie.

Verfahrensstatus

Das Verfahren zur Neubewertung nach Fristablauf wurde am 16.03.2023 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen. Die detaillierten tragenden Gründe und das Ausmaß des Zusatznutzens sind in den verlinkten Volltextdokumenten des G-BA hinterlegt.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Pertuzumab/Trastuzumab im adjuvanten Setting gemäß G-BA-Beschluss strikt an das Vorliegen eines hohen Rezidivrisikos gebunden ist. Zudem ist die zwingende Kombination mit einer Chemotherapie im klinischen Alltag zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertet den Einsatz bei erwachsenen Patientinnen mit frühem, HER2-positivem Brustkrebs. Eine zentrale Voraussetzung für diese Indikation ist ein hohes Rezidivrisiko.

Ja, laut dem G-BA-Beschluss ist die Anwendung der Fixkombination im adjuvanten Setting zwingend in Kombination mit einer Chemotherapie indiziert.

Es handelt sich um eine Neubewertung nach Fristablauf gemäß § 35a SGB V. Das Verfahren zur Nutzenbewertung wurde im März 2023 offiziell abgeschlossen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pertuzumab/Trastuzumab (Neubewertung nach Fristablauf: Mammakarzinom, HER2+, früh mit hohem Rezidivrisiko, adjuvante Therapie, Kombination mit Chemotherapie) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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