Pertuzumab bei Mammakarzinom (Adjuvanz): G-BA Bewertung
Hintergrund
Dieser Artikel fasst die Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 zum Wirkstoff Pertuzumab (Perjeta®) zusammen. Es handelt sich um ein Verfahren zu einem neuen Anwendungsgebiet in der Onkologie.
Das bewertete Anwendungsgebiet umfasst die adjuvante Behandlung von erwachsenen Patienten mit HER2-positivem, frühem Brustkrebs. Eine zentrale Voraussetzung für diese Indikation ist das Vorliegen eines hohen Rezidivrisikos.
Da diese Zusammenfassung auf einem administrativen Kurztext basiert, sei zum medizinischen Hintergrund ergänzt: Pertuzumab ist ein monoklonaler Antikörper, der zielgerichtet in die HER2-Signalwege eingreift. Die adjuvante Therapie zielt darauf ab, nach einer primären Tumorbehandlung verbliebene Krebszellen zu eliminieren und Rückfälle zu verhindern.
Die Beschlüsse dieses spezifischen Verfahrens waren befristet. Das Dokument hält fest, dass sie durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.10.2022 offiziell aufgehoben wurden.
Empfehlungen
Die G-BA-Nutzenbewertung definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Pertuzumab in diesem spezifischen Anwendungsgebiet.
Zugelassene Indikation
Laut G-BA ist Pertuzumab (Perjeta®) für folgende Patientengruppe indiziert:
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Erwachsene Patienten mit frühem Brustkrebs
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Vorliegen eines HER2-positiven Rezeptorstatus
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Bestehen eines hohen Rezidivrisikos
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Einsatz im Rahmen der adjuvanten Behandlung
Kombinationspartner
Das Dokument legt fest, dass Pertuzumab in dieser Indikation nicht als Monotherapie eingesetzt wird. Die Anwendung erfolgt zwingend als Kombinationstherapie.
Als festgelegte Kombinationspartner werden genannt:
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Trastuzumab
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Chemotherapie
Verfahrensstatus und Gültigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Beschlussfassung vom 20.12.2018 befristet war. Eine Änderung der Befristung der Geltungsdauer erfolgte am 21.01.2021.
Die in diesem Verfahren gefassten Beschlüsse sind mittlerweile aufgehoben. Sie wurden durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren nach Fristablauf am 01.10.2022 abgelöst.
💡Praxis-Tipp
Es ist zu beachten, dass die G-BA-Beschlüsse aus diesem Verfahren von 2018 mittlerweile durch eine Neubewertung vom 01.10.2022 aufgehoben wurden. Für die aktuelle Verordnungspraxis und Erstattungsfähigkeit wird auf die Ergebnisse des neueren Bewertungsverfahrens verwiesen.
Häufig gestellte Fragen
Das Dokument beschreibt den Einsatz bei frühem Brustkrebs (Mammakarzinom). Eine weitere zwingende Voraussetzung ist ein hohes Rezidivrisiko der Erkrankung.
Die G-BA-Bewertung gibt an, dass Pertuzumab in Kombination mit Trastuzumab eingesetzt wird. Zusätzlich ist eine begleitende Chemotherapie vorgesehen.
Nein, die Beschlüsse aus diesem Verfahren wurden offiziell aufgehoben. Sie wurden durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 01.10.2022 ersetzt.
Laut G-BA-Dokument ist die Therapie für Patienten mit einem HER2-positiven Mammakarzinom indiziert. Bei anderen Rezeptorprofilen greift diese spezifische Bewertung nicht.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Pertuzumab (neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, früh mit hohem Rezidivrisiko, Adjuvanz, Kombination mit Trastuzumab und Chemotherapie) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.