G-BA2020

Trastuzumab Emtansin bei Mammakarzinom: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V für den Wirkstoff Trastuzumab Emtansin (Handelsname Kadcyla®) durchgeführt. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Beschlusses aus dem Jahr 2020.

Das HER2-positive Mammakarzinom ist eine aggressive Form von Brustkrebs, bei der Krebszellen den humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor 2 überexprimieren. Eine zielgerichtete Therapie ist hierbei ein zentraler Bestandteil der onkologischen Behandlung.

Die adjuvante Behandlung zielt darauf ab, nach einer primären Therapie verbliebene Tumorzellen zu eradizieren und das Rückfallrisiko zu minimieren. Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Einsatz von Trastuzumab Emtansin in diesem Setting.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz des Wirkstoffs in der Onkologie.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation wird Trastuzumab Emtansin als Einzelsubstanz zur adjuvanten Behandlung eingesetzt. Die Anwendung richtet sich an erwachsene Personen mit HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium.

Voraussetzungen für die Therapie

Für den Einsatz der Substanz müssen laut Beschluss spezifische Vorbehandlungen und klinische Befunde vorliegen:

  • Vorangegangene neoadjuvante Taxan-basierte Therapie

  • Vorangegangene HER2-gerichtete Therapie

  • Nachweis einer invasiven Resterkrankung in der Brust und/oder den Lymphknoten nach der neoadjuvanten Behandlung

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde im Juli 2020 mit einem Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen. Im Juli 2022 erfolgte eine offizielle Änderung der Befristung der Geltungsdauer dieses Beschlusses.

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💡Praxis-Tipp

Gemäß dem G-BA-Beschluss ist beim Einsatz von Trastuzumab Emtansin im Frühstadium strikt auf die Vorbehandlung zu achten. Die Indikation ist nur dann gegeben, wenn trotz einer neoadjuvanten Taxan-basierten und HER2-gerichteten Therapie weiterhin eine invasive Resterkrankung nachweisbar ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss wird die Substanz bei HER2-positivem Brustkrebs im Frühstadium angewendet. Es handelt sich um eine adjuvante Behandlung.

Die Anwendung setzt eine vorangegangene neoadjuvante Taxan-basierte und HER2-gerichtete Therapie voraus. Zudem muss nach dieser Therapie eine invasive Resterkrankung vorliegen.

Gemäß dem definierten Anwendungsgebiet wird das Medikament in dieser spezifischen Indikation als Einzelsubstanz verabreicht.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Trastuzumab Emtansin (Neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, Frühstadium, HER2+, adjuvante Behandlung) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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