G-BA2019

Neratinib (Nerlynx) bei Mammakarzinom: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Mammakarzinom ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Bei Vorliegen einer Hormonrezeptor-positiven (HR+) und HER2-positiven Tumorkonstellation besteht ein spezifisches Risikoprofil für Rezidive.

Um das Rückfallrisiko nach der primären Behandlung zu minimieren, kommen adjuvante und erweiterte adjuvante Therapien zum Einsatz. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2020 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Neratinib (Handelsname Nerlynx®) durchgeführt.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten und der Indikationsbeschreibung des abgeschlossenen G-BA-Verfahrens zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die genauen Anwendungsbedingungen für den Wirkstoff Neratinib in der Onkologie.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation und dem G-BA-Beschluss ist Neratinib für folgende spezifische Konstellation indiziert:

  • Die Therapie richtet sich an erwachsene Personen mit Brustkrebs in einem frühen Stadium.

  • Voraussetzung ist ein Hormonrezeptor-positiver (HR+) und HER2-überexprimierter/amplifizierter Tumorstatus.

  • Neratinib wird für die erweiterte adjuvante Behandlung eingesetzt.

  • Die Betroffenen müssen vor weniger als einem Jahr eine Trastuzumab-basierte adjuvante Therapie abgeschlossen haben.

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren wurde am 14.05.2020 mit einem entsprechenden Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) offiziell abgeschlossen. Die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie sowie die Details zur Bewertung sind in den tragenden Gründen des Beschlusses dokumentiert.

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💡Praxis-Tipp

Laut G-BA-Dokumentation ist bei der Indikationsstellung für Neratinib streng auf das Zeitfenster der Vortherapie zu achten. Es wird hervorgehoben, dass die vorangegangene Trastuzumab-basierte adjuvante Therapie zwingend vor weniger als einem Jahr abgeschlossen worden sein muss, um den Zulassungskriterien zu entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß G-BA ist Neratinib für Brustkrebs im frühen Stadium zugelassen. Der Tumor muss dabei zwingend Hormonrezeptor-positiv (HR+) und HER2-überexprimiert oder amplifiziert sein.

Die Dokumentation gibt an, dass Betroffene zuvor eine Trastuzumab-basierte adjuvante Therapie erhalten haben müssen. Diese Vortherapie darf zum Zeitpunkt des Therapiestarts maximal ein Jahr zurückliegen.

Der Wirkstoff wird laut G-BA-Beschluss in der erweiterten adjuvanten Behandlung eingesetzt. Dies dient der weiteren medikamentösen Versorgung nach Abschluss der initialen adjuvanten Phase.

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