G-BA2019

Olaparib bei Mammakarzinom (BRCA1/2): G-BA Beschluss

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Januar 2020 einen Beschluss zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Olaparib (Handelsname Lynparza) gefasst. Dieses Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der gynäkologischen Onkologie.

Olaparib ist ein PARP-Inhibitor, der in der zielgerichteten Krebstherapie eingesetzt wird. Die vorliegende Bewertung fokussiert sich auf die Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinoms.

Eine zentrale Voraussetzung für den Einsatz in dieser Indikation ist das Vorliegen spezifischer genetischer Veränderungen. Konkret handelt es sich um Mutationen in den Genen BRCA1 oder BRCA2, die in der Keimbahn nachgewiesen werden müssen.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert klare Kriterien für den Einsatz von Olaparib beim Mammakarzinom.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Olaparib wird als Monotherapie für erwachsene Personen angewendet. Es müssen dabei folgende tumorspezifische Eigenschaften vorliegen:

  • Nachweis einer BRCA1/2-Mutation in der Keimbahn

  • HER2-negativer Rezeptorstatus

  • Lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes Tumorstadium

Vortherapien und Voraussetzungen

Für die Einleitung der Therapie definiert das Dokument spezifische Anforderungen an die Vorbehandlung.

  • Vorherige Behandlung mit einem Anthrazyklin und einem Taxan (im (neo)adjuvanten oder metastasierten Setting), sofern keine Kontraindikationen vorlagen.

  • Bei Hormonrezeptor (HR)-positivem Tumor: Nachweis einer Krankheitsprogression während oder nach einer endokrinen Therapie.

  • Alternativ bei HR-positivem Tumor: Fehlende Eignung für eine endokrine Therapie.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für Olaparib ist laut Dokument zwingend auf den Hormonrezeptor-Status zu achten. Bei HR-positiven Tumoren wird der Einsatz erst nach einem Progress unter endokriner Therapie oder bei fehlender Eignung für diese Behandlungsform als zweckmäßig eingestuft.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Olaparib bei lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, HER2-negativem Mammakarzinom eingesetzt. Voraussetzung ist zudem der Nachweis einer BRCA1/2-Keimbahnmutation.

Das Dokument fordert eine vorherige Behandlung mit einem Anthrazyklin und einem Taxan. Dies kann im (neo)adjuvanten oder metastasierten Setting erfolgt sein.

Ja, ein Einsatz ist möglich. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass zuvor eine Krankheitsprogression unter endokriner Therapie stattfand oder eine solche Therapie nicht geeignet ist.

Nein, der Beschluss spezifiziert den Einsatz von Olaparib (Lynparza) in dieser Indikation ausdrücklich als Monotherapie.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Olaparib (neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, BRCA1/2-Mutationen, HER2-) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

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