G-BA2023

Trastuzumab deruxtecan bei NSCLC: G-BA Beschluss

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Trastuzumab deruxtecan (Handelsname Enhertu) zusammen. Das Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der medikamentösen Tumortherapie.

Das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) ist eine Tumorerkrankung, bei der zielgerichtete Therapien zunehmend an Bedeutung gewinnen. Eine spezifische Subgruppe von Patienten weist eine aktivierende HER2(ERBB2)-Mutation auf, die ein potenzielles therapeutisches Ziel darstellt.

Der G-BA bewertet in diesem Rahmen den Zusatznutzen neuer Arzneimittel nach § 35a SGB V. Der entsprechende Beschluss für dieses Anwendungsgebiet wurde am 16.05.2024 gefasst und definiert die genauen Voraussetzungen für die Verordnung.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für Trastuzumab deruxtecan in der Onkologie.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Fachinformation und G-BA-Beschluss wird das Medikament unter folgenden spezifischen Voraussetzungen eingesetzt:

  • Es wird als Monotherapie angewendet.

  • Die Behandlung richtet sich an erwachsene Patienten.

  • Es muss ein fortgeschrittenes nicht-kleinzelliges Lungenkarzinom (NSCLC) vorliegen.

  • Die Tumoren müssen eine aktivierende HER2(ERBB2)-Mutation aufweisen.

Erforderliche Vorbehandlung

Gemäß den Vorgaben des G-BA ist das Medikament für Patienten vorgesehen, die bereits systemisch vorbehandelt sind.

Es wird eingesetzt, wenn nach einer platin-basierten Chemotherapie weiterhin eine systemische Therapie benötigt wird. Diese vorangegangene Chemotherapie kann laut Beschluss mit oder ohne zusätzliche Immuntherapie erfolgt sein.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Einsatz von Trastuzumab deruxtecan bei NSCLC zwingend eine molekularpathologische Testung auf eine aktivierende HER2(ERBB2)-Mutation erfolgen muss. Zudem ist der Einsatz gemäß G-BA-Beschluss strikt an den Status als Zweit- oder Folgelinie nach einer platin-basierten Chemotherapie gebunden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für erwachsene Patienten mit fortgeschrittenem NSCLC zugelassen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer aktivierenden HER2(ERBB2)-Mutation im Tumor.

Der Beschluss legt fest, dass betroffene Personen zuvor eine platin-basierte Chemotherapie erhalten haben müssen. Diese Vorbehandlung kann mit oder ohne begleitende Immuntherapie erfolgt sein.

Gemäß dem definierten Anwendungsgebiet wird das Medikament in dieser spezifischen Indikation ausschließlich als Monotherapie eingesetzt.

Die finale Beschlussfassung des G-BA zu diesem neuen Anwendungsgebiet erfolgte am 16.05.2024. Das zugrundeliegende Nutzenbewertungsverfahren hatte am 01.12.2023 begonnen.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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