Fingolimod (Gilenya): Kardiale Kontraindikationen

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Rote-Hand-Brief der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2017 informiert über angepasste Kontraindikationen für Fingolimod (Gilenya). Fingolimod ist ein Sphingosin-1-Phosphat-Rezeptor-Modulator.

Das Medikament ist zur krankheitsmodifizierenden Monotherapie der hochaktiven schubförmig remittierenden Multiplen Sklerose bei Erwachsenen zugelassen.

Da schwerwiegende Herzrhythmusstörungen als Risiko der Therapie bekannt sind, wurden die Sicherheitsvorgaben verschärft. Ziel ist es, das Risiko für schwere Nebenwirkungen bei Personen mit kardialen Vorerkrankungen zu minimieren.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Fingolimod ist besonders auf kardiovaskuläre Ereignisse in den letzten sechs Monaten zu achten. Ein bestehender AV-Block (ab 2. Grad Typ Mobitz II) oder ein Sick-Sinus-Syndrom stellen nur dann eine absolute Kontraindikation dar, wenn die Betroffenen keinen Herzschrittmacher tragen.

Häufig gestellte Fragen

Fingolimod ist zur krankheitsmodifizierenden Monotherapie der hochaktiven schubförmig remittierenden Multiplen Sklerose bei Erwachsenen zugelassen.

Laut Rote-Hand-Brief ist Fingolimod kontraindiziert bei schweren Herzrhythmusstörungen, die mit Antiarrhythmika der Klasse Ia (wie Chinidin oder Disopyramid) oder Klasse III (wie Amiodaron oder Sotalol) behandelt werden müssen.

Ein AV-Block 2. Grades Typ Mobitz II oder ein AV-Block 3. Grades stellt eine Kontraindikation dar. Diese gilt jedoch laut AkdÄ nicht, wenn die betroffene Person einen Herzschrittmacher trägt.

Das Dokument warnt vor dem immunsuppressiven Effekt von Fingolimod. Dieser kann möglicherweise das Auftreten von schwerwiegenden Infektionen und malignen Erkrankungen begünstigen.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Fingolimod (Gilenya®) ▼: Kontraindikationen bei Patienten mit kardialen Erkrankungen. (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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