Emerade Adrenalin-Pen: Blockade-Risiko und Anwendung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Drug Safety Mail 2018-33 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) fasst einen Rote-Hand-Brief zu Emerade® (Adrenalin) Fertigpens zusammen. Diese Zusammenfassung basiert auf dem kurzen Warnhinweis der AkdÄ.

Adrenalin-Autoinjektoren sind lebensrettende Notfallmedikamente zur Behandlung von schweren akuten allergischen Reaktionen (Anaphylaxie). Eine zuverlässige Funktion im Notfall ist daher essenziell.

Laut der Meldung zeigte sich während der Standardstabilitätsuntersuchungen des Notfallmedikaments in sehr seltenen Fällen eine Blockade beim Auslösen. Bislang gab es aus dem Markt jedoch keine bestätigte Reklamation zu diesem Fehlerbild.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird dringend empfohlen, bei der Verordnung von Emerade® stets zwei Fertigpens zu rezeptieren und die Patientenaufklärung über das Mitführen beider Pens gut zu dokumentieren. Dies stellt sicher, dass bei einem potenziellen Versagen des ersten Pens sofort eine Alternative für die lebensrettende Adrenalin-Injektion zur Verfügung steht.

Häufig gestellte Fragen

Laut AkdÄ wurde bei Standardstabilitätsuntersuchungen in sehr seltenen Fällen eine Blockade beim Auslösen des Pens festgestellt. Dies könnte im Notfall eine lebensrettende Injektion verhindern.

Die AkdÄ empfiehlt zwingend das ständige Mitführen von zwei Emerade® Fertigpens. Dies soll sicherstellen, dass bei einem Versagen des ersten Pens eine Reserve zur Verfügung steht.

Gemäß der Drug Safety Mail gab es bis zum Publikationszeitpunkt keine bestätigten Reklamationen zu diesem Fehlerbild aus dem Markt. Die Warnung basierte rein auf Auffälligkeiten bei Stabilitätsuntersuchungen.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Emerade® 150/300/500 Mikrogramm (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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