Ebola und Marburg: Infektionsschutz, PSA und Triage
Hintergrund
Die WHO-Leitlinie von 2023 fokussiert sich auf Maßnahmen zur Infektionsprävention und -kontrolle (IPC) bei Ausbrüchen von Ebola- und Marburg-Erkrankungen. Sie richtet sich primär an das Personal in Gesundheitseinrichtungen.
Ebolaviren und Marburgviren werden durch direkten oder indirekten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten infizierter Personen übertragen. Eine Übertragung über die Luft (aerogen) findet natürlicherweise nicht statt.
Strikte IPC-Maßnahmen sind essenziell, um nosokomiale Übertragungen zu verhindern und das medizinische Personal zu schützen. Die Leitlinie aktualisiert frühere Empfehlungen basierend auf neuen Erkenntnissen aus vergangenen Ausbrüchen.
Empfehlungen
Die Leitlinie formuliert folgende Kernempfehlungen zur Infektionsprävention:
Screening und Triage
In Gebieten mit zirkulierenden Viren wird ein Screening aller Personen beim ersten Kontakt mit einer Gesundheitseinrichtung empfohlen. Dabei sollte ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten und eine "No-Touch"-Technik angewendet werden.
Wenn dieser Abstand gewahrt bleibt, ist laut Leitlinie keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Screening-Personal erforderlich.
Alle Verdachtsfälle müssen triagiert werden, um die Schwere der Erkrankung zu beurteilen und die Versorgung zu priorisieren.
Isolation
Es wird empfohlen, Patienten mit Verdacht auf oder bestätigter Ebola- oder Marburg-Erkrankung vorzugsweise in Einzelzimmern zu isolieren.
Die Interaktion mit Familie und Besuchern sollte unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefördert werden, um das Wohlbefinden der Patienten zu unterstützen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die Leitlinie empfiehlt für alle Bereiche mit Verdachts- oder bestätigten Fällen das Tragen von medizinischer Bereichskleidung (Scrubs) und geschlossenen Schuhen.
Die Schleimhäute von Augen, Mund und Nase müssen vollständig durch PSA bedeckt sein (starke Empfehlung, hohe Evidenz).
Es wird von einem Besprühen des Personals mit Desinfektionsmitteln (z. B. Chlor) während des Ablegens der PSA abgeraten (starke Empfehlung).
PSA-Anforderungen nach Tätigkeit
Die Leitlinie definiert spezifische PSA-Kombinationen je nach Expositionsrisiko:
| Tätigkeit | Abstand | Augenschutz | Atemschutz | Körperschutz | Handschuhe |
|---|---|---|---|---|---|
| Screening | ≥ 1 Meter | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich | Nicht erforderlich |
| Screening | < 1 Meter | Gesichtsschutz oder Schutzbrille | Medizinischer Mund-Nasen-Schutz | Flüssigkeitsabweisender Kittel | 1 Paar |
| Triage | < 1 Meter | Gesichtsschutz oder Schutzbrille | Medizinischer Mund-Nasen-Schutz | Flüssigkeitsabweisender Overall | 2 Paar |
| Direkte Patientenversorgung | < 1 Meter | Gesichtsschutz oder Schutzbrille | Medizinischer Mund-Nasen-Schutz | Flüssigkeitsabweisender Overall + Schürze | 2 Paar |
| Aerosolbildende Maßnahmen | < 1 Meter | Gesichtsschutz oder Schutzbrille | Partikelfiltrierende Halbmaske | Flüssigkeitsabweisender Overall + Schürze | 2 Paar |
Handhygiene und Handschuhe
Die Leitlinie empfiehlt die Handhygiene bevorzugt mit alkoholbasierten Händedesinfektionsmitteln (ABHR) oder alternativ mit Wasser und Seife (starke Empfehlung).
Die Leitlinie empfiehlt für den Handschuhwechsel zwischen Patienten folgendes Vorgehen:
-
Desinfektion des äußeren Handschuhpaars
-
Ablegen des äußeren Handschuhpaars
-
Desinfektion des inneren Handschuhpaars
-
Anziehen eines neuen äußeren Handschuhpaars
Umgebungsreinigung und Abfallmanagement
Für die Reinigung und Entsorgung gelten laut Leitlinie folgende Prinzipien:
-
Für die Desinfektion von Oberflächen wird die Wischmethode gegenüber dem Besprühen bevorzugt (bedingte Empfehlung).
-
Stark verschmutzte Textilien sollten sicher entsorgt (z. B. verbrannt) und nicht aufbereitet werden.
-
Alle Abfälle aus der Versorgung von Verdachts- oder bestätigten Fällen sind als infektiöser Abfall zu behandeln.
Umgang mit Verstorbenen
Der Umgang mit Leichnamen sollte auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Es wird davon abgeraten, den Leichnam vor der Handhabung oder dem Einlegen in einen Leichensack zu desinfizieren (bedingte Empfehlung).
💡Praxis-Tipp
Die Leitlinie rät ausdrücklich davon ab, das medizinische Personal während des Ablegens der Schutzausrüstung (Doffing) mit Chlorlösungen zu besprühen. Diese Praxis bietet keinen nachgewiesenen Zusatznutzen, kann aber zu schweren Atemwegs- und Augenreizungen führen. Stattdessen wird eine strukturierte Hand- und Handschuhdesinfektion zwischen den einzelnen Ablegeschritten empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie ist beim Screening keine persönliche Schutzausrüstung erforderlich, sofern ein Abstand von mindestens 1 Meter und eine "No-Touch"-Technik strikt eingehalten werden. Kann der Abstand nicht gewahrt werden, wird ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Augenschutz, ein flüssigkeitsabweisender Kittel und ein Paar Handschuhe empfohlen.
Die Leitlinie empfiehlt, medizinisches Personal nach einer beruflichen Exposition gegenüber Ebola- oder Marburgviren für 21 Tage von der Arbeit freizustellen. In dieser Zeit sollte eine tägliche Überwachung auf Symptome erfolgen.
Es wird empfohlen, Oberflächen in Gesundheitseinrichtungen mit der Wischmethode zu desinfizieren. Das Besprühen von Flächen wird nicht empfohlen, da es die Viren weniger effektiv mechanisch entfernt und ein Inhalationsrisiko für das Personal birgt.
Beim Wechsel zwischen Patienten wird empfohlen, zunächst das äußere Paar Handschuhe zu desinfizieren und dann abzulegen. Anschließend sollte das innere Paar desinfiziert werden, bevor ein neues äußeres Paar angezogen wird.
Die Leitlinie rät davon ab, Leichname vor der Handhabung oder dem Einlegen in den Leichensack zu desinfizieren. Der Fokus sollte stattdessen auf einer minimalen Handhabung und dem korrekten Tragen der Schutzausrüstung durch das Bestattungspersonal liegen.
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Quelle: Infection prevention and control guideline for Ebola and Marburg disease, August 2023 (WHO, 2023). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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