Krim-Kongo-Fieber: Leitlinie zu Hygiene & Isolation (WHO)
📋Auf einen Blick
- •Verdachts- und bestätigte Fälle müssen umgehend in Einzelzimmern isoliert werden; Verdachtsfälle dürfen nicht kohortiert werden.
- •Bei der regulären Patientenversorgung sind Kontaktvorkehrungen (flüssigkeitsabweisender Kittel, Handschuhe) erforderlich.
- •Bei aerosolgenerierenden Eingriffen ist zusätzlich luftübertragener Schutz (FFP2/N95-Maske) und Augenschutz zwingend erforderlich.
- •Die Inkubationszeit beträgt nach Zeckenstich bis zu 9 Tage, nach Kontakt mit infiziertem Blut oder Gewebe bis zu 13 Tage.
- •Bereits ein einziger nosokomialer Fall (HAI) erfüllt die Kriterien für einen Ausbruch.
Hintergrund
Das Krim-Kongo-Fieber (CCHF) wird durch ein von Zecken übertragenes Nairovirus verursacht. Die Erkrankung verläuft in zwei Phasen: Einer prä-hämorrhagischen Phase (Fieber, Myalgie, Bradykardie, Hypotonie) folgt eine oft kurze hämorrhagische Phase (Petechien, Epistaxis, Hämatemesis, Melaena). Die Letalität liegt zwischen 10 % und 40 % und wird meist durch Multiorganversagen oder einen Kreislaufschock verursacht.
Die Übertragung erfolgt primär durch Zeckenstiche oder direkten Kontakt mit dem Blut infizierter Tiere. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist durch ungeschützten Kontakt mit Blut, Sekreten oder anderen Körperflüssigkeiten möglich.
Inkubationszeit
Die Inkubationszeit hängt vom Übertragungsweg ab:
- Zeckenstich: 1 bis 3 Tage (maximal 9 Tage)
- Kontakt mit infiziertem Blut/Gewebe: 5 bis 6 Tage (maximal 13 Tage)
Screening und Triage
Das Screening auf CCHF sollte mit einem Abstand von mindestens 1 Meter zum Patienten erfolgen. Kann dieser Abstand eingehalten werden, ist keine spezifische persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, sind Kontaktvorkehrungen zu treffen.
Isolation und Unterbringung
Patienten mit Verdacht auf oder bestätigtem CCHF müssen umgehend isoliert werden.
- Verdachtsfälle: Zwingend in Einzelzimmern isolieren. Keine Kohortenisolierung!
- Bestätigte Fälle: Kohortenisolierung ist nur bei laborbestätigtem CCHF zulässig, sofern keine anderen übertragbaren Koinfektionen vorliegen. Zwischen den Betten muss ein Abstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
| Klinische Situation | Erforderliche Schutzmaßnahmen | Bemerkung |
|---|---|---|
| Screening (Abstand > 1 Meter) | Keine spezifische PSA | Standardhygiene beachten |
| Reguläre Patientenversorgung | Kontaktvorkehrungen (flüssigkeitsabweisender Kittel, Handschuhe) | Bei Spritzgefahr zusätzlich medizinische Maske und Augenschutz |
| Aerosolgenerierende Eingriffe (AGP) | Kontakt- und aerogene Vorkehrungen (FFP2/N95, Kittel, Handschuhe, Augenschutz) | Durchführung in Isolationsraum mit 6-12 Luftwechseln/Stunde (160 L/s) |
Achtung: Besucher und Betreuer müssen ebenfalls PSA für Kontaktvorkehrungen tragen, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann. Sie dürfen Räume, in denen aerosolgenerierende Eingriffe stattfinden, nicht betreten.
Umgebungs- und Flächendesinfektion
Die Patientenumgebung muss mindestens zweimal täglich gereinigt und desinfiziert werden.
| Bereich | Maßnahme | Spezifikation |
|---|---|---|
| Patientenoberflächen | Reinigung & Desinfektion | Zuerst Wasser/Reinigungsmittel, danach 0,5 % Natriumhypochlorit (5 Min. Einwirkzeit) |
| Wäsche (Maschine) | Heißwäsche | 60–90 °C für 20–30 Minuten, danach idealerweise im direkten Sonnenlicht trocknen |
| Wäsche (Manuell) | Einweichen | In 0,05 % Natriumhypochlorit für 30 Minuten einweichen, danach spülen |
Nosokomiale Infektionen (HAI) und Postexposition
Bereits ein einziger im Krankenhaus erworbener Fall (HAI) von CCHF gilt als Ausbruch. Ein HAI-Verdacht besteht, wenn ein Patient seit mindestens 13 Tagen stationär aufgenommen ist oder 4 bis 13 Tage vor Symptombeginn in einer Gesundheitseinrichtung einem CCHF-Patienten ausgesetzt war.
Personal mit ungeschützter beruflicher Exposition muss ab dem letzten Kontakt für 13 Tage auf Symptome überwacht werden. Bei Auftreten von Symptomen ist das Personal sofort vom Dienst freizustellen und klinisch zu untersuchen.
💡Praxis-Tipp
Verdachtsfälle dürfen bei Kapazitätsengpässen niemals kohortiert werden. Eine Kohortenisolierung ist ausschließlich bei laborbestätigten CCHF-Fällen ohne weitere übertragbare Koinfektionen zulässig.