AkdÄ2021

Atezolizumab (Tecentriq): Rote-Hand-Brief zu SCARs

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Rote-Hand-Brief der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2021 informiert über neue Sicherheitsdaten zu Atezolizumab (Tecentriq). Eine kumulative Analyse der Sicherheitsdatenbank des Herstellers hat ein erhöhtes Risiko für schwere kutane Nebenwirkungen (Severe Cutaneous Adverse Reactions, SCARs) identifiziert.

Zu diesen Nebenwirkungen zählen unter anderem das Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) sowie die toxische epidermale Nekrolyse (TEN). SCARs stellen eine heterogene Gruppe immunologisch vermittelter Arzneimittelexantheme dar, die zwar selten auftreten, aber potenziell tödlich verlaufen können.

Atezolizumab wird als Monotherapie bei verschiedenen onkologischen Indikationen eingesetzt. Dazu gehören das lokal fortgeschrittene oder metastasierte Urothelkarzinom, das nicht-kleinzellige Lungenkarzinom (NSCLC) sowie das kleinzellige Lungenkarzinom (SCLC).

Empfehlungen

Überwachung und Diagnostik

Es wird empfohlen, Behandelte engmaschig auf schwere Hautreaktionen zu überwachen. Bei Auftreten von Symptomen ist laut AkdÄ zwingend darauf zu achten, andere mögliche Ursachen für die Hautreaktionen auszuschließen.

Maßnahmen bei Verdacht

Bei einem klinischen Verdacht auf eine schwere kutane Nebenwirkung (SCAR) formuliert das Dokument folgende Schritte:

  • Sofortige Unterbrechung der Anwendung von Atezolizumab

  • Überweisung der betroffenen Person an einen Spezialisten für SCARs zur weiteren Abklärung

Therapieabbruch und Vorsichtsmaßnahmen

Ein dauerhaftes Absetzen der Behandlung mit Atezolizumab wird in folgenden Fällen gefordert:

  • Bestätigtes Stevens-Johnson-Syndrom (SJS)

  • Bestätigte toxische epidermale Nekrolyse (TEN)

  • Jeder Hautausschlag vom Grad 4 oder eine bestätigte SCAR

Zudem wird zur Vorsicht geraten, wenn der Einsatz von Atezolizumab bei Personen erwogen wird, die bereits unter einer früheren Therapie mit anderen immunstimulierenden Krebsmedikamenten eine schwere oder lebensbedrohliche SCAR entwickelt haben.

Kontraindikationen

Laut Rote-Hand-Brief ist die Behandlung mit Atezolizumab in folgenden Situationen dauerhaft abzusetzen (Kontraindikation für die Weiterbehandlung):

  • Bestätigtes Stevens-Johnson-Syndrom (SJS)

  • Bestätigte toxische epidermale Nekrolyse (TEN)

  • Jeder Hautausschlag vom Grad 4 oder bestätigte SCAR

Zudem ist besondere Vorsicht geboten bei Personen mit einer Anamnese für schwere oder lebensbedrohliche SCARs unter vorherigen immunstimulierenden Krebstherapien.

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💡Praxis-Tipp

Der Rote-Hand-Brief betont die Wichtigkeit einer sofortigen Therapieunterbrechung bereits bei einem initialen Verdacht auf eine schwere kutane Nebenwirkung (SCAR). Es wird angeraten, bei unklaren schweren Hautbefunden nicht auf eine Bestätigung zu warten, sondern frühzeitig die Gabe zu pausieren und eine fachärztliche Mitbeurteilung zu veranlassen.

Häufig gestellte Fragen

Laut Rote-Hand-Brief können unter der Therapie schwere kutane Nebenwirkungen (SCARs) auftreten. Dazu gehören insbesondere das Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) und die toxische epidermale Nekrolyse (TEN).

Es wird empfohlen, die Behandlung mit Atezolizumab bei einem Verdacht auf eine SCAR sofort zu unterbrechen. Die betroffene Person sollte umgehend an einen Spezialisten für schwere Hautreaktionen überwiesen werden.

Ein dauerhafter Therapieabbruch wird bei einem bestätigten Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) oder einer toxischen epidermalen Nekrolyse (TEN) gefordert. Gleiches gilt für jeden Hautausschlag vom Grad 4 sowie für jede bestätigte SCAR.

Besondere Vorsicht wird bei Personen empfohlen, die bereits unter einer früheren Behandlung mit anderen immunstimulierenden Krebsmedikamenten eine schwere oder lebensbedrohliche SCAR entwickelt haben. Hier sollte die Indikation streng geprüft werden.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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