AkdÄ2018

Pembrolizumab (Keytruda) Urothelkarzinom: AkdÄ Rote-Hand-Brief

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf dem Rote-Hand-Brief der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) aus dem Jahr 2018. Pembrolizumab (Keytruda®) ist ein Immun-Checkpoint-Inhibitor, der als Monotherapie zur Behandlung verschiedener maligner Erkrankungen eingesetzt wird.

Zu den zugelassenen Anwendungsgebieten gehört unter anderem das lokal fortgeschrittene oder metastasierende Urothelkarzinom. Die Therapieauswahl richtet sich dabei nach der Vorbehandlung und der Eignung für platinbasierte Chemotherapien.

Vorläufige Daten einer klinischen Studie zur Erstlinienbehandlung zeigten ein verringertes Überleben unter Pembrolizumab-Monotherapie im Vergleich zur Standardchemotherapie. Dies betraf spezifisch Personen mit einer schwachen Expression des Proteins „programmed cell death ligand 1“ (PD-L1).

Empfehlungen

Die AkdÄ informiert über folgende Anpassungen der Zulassung:

Einschränkung der Erstlinientherapie

Die Indikation für Pembrolizumab zur Erstlinienbehandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinoms wird eingeschränkt. Dies betrifft erwachsene Personen, die für eine cisplatinbasierte Therapie nicht geeignet sind.

Laut Rote-Hand-Brief darf die Behandlung in dieser Konstellation nur noch erfolgen, wenn die Tumoren PD-L1 mit einem kombinierten positiven Score (CPS) ≥ 10 exprimieren. Grund hierfür ist ein verringertes Überleben bei einem CPS < 10 im Vergleich zur Standardchemotherapie.

Unveränderte Anwendungsgebiete

Folgende Indikationen bleiben von der Einschränkung unberührt:

  • Die Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinoms nach vorheriger platinbasierter Therapie.

  • Alle anderen zugelassenen Anwendungsgebiete von Pembrolizumab.

Dosierung

Der Rote-Hand-Brief definiert die Indikationsstellung beim Urothelkarzinom anhand der Vorbehandlung und des PD-L1-Status:

TherapielinieVoraussetzungPD-L1 Status (CPS)Indikation für Pembrolizumab
ErstlinientherapieCisplatin-ungeeignetCPS < 10Nicht indiziert (verringertes Überleben)
ErstlinientherapieCisplatin-ungeeignetCPS ≥ 10Indiziert
ZweitlinientherapieNach platinbasierter TherapieUnabhängigIndiziert (unverändert)

Kontraindikationen

Gemäß dem Rote-Hand-Brief wird vor dem Einsatz von Pembrolizumab als Erstlinientherapie beim lokal fortgeschrittenen oder metastasierenden Urothelkarzinom gewarnt, wenn die betroffene Person für Cisplatin ungeeignet ist und der Tumor einen PD-L1 CPS < 10 aufweist. In dieser Gruppe wurde ein verringertes Überleben im Vergleich zur Standardchemotherapie beobachtet.

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💡Praxis-Tipp

Der Rote-Hand-Brief unterstreicht die Wichtigkeit der PD-L1-Testung vor Einleitung einer Erstlinientherapie mit Pembrolizumab beim Urothelkarzinom. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Cisplatin-ungeeigneten Personen mit einem CPS < 10 ein schlechteres Überleben als unter Chemotherapie droht. Eine genaue Überprüfung des PD-L1-Status ist in dieser Situation daher unerlässlich.

Häufig gestellte Fragen

Laut AkdÄ ist der Einsatz bei Cisplatin-ungeeigneten Personen nur noch zulässig, wenn der Tumor PD-L1 mit einem CPS ≥ 10 exprimiert. Bei einem niedrigeren Score ist das Medikament in dieser Situation nicht mehr indiziert.

Studiendaten zeigten ein verringertes Überleben unter Pembrolizumab-Monotherapie im Vergleich zur Standardchemotherapie. Dies betraf Personen in der Erstlinie mit einer schwachen PD-L1-Expression (CPS < 10).

Nein, der Rote-Hand-Brief stellt klar, dass die Indikation nach einer vorherigen platinbasierten Therapie unverändert bleibt. Die Einschränkung auf einen CPS ≥ 10 betrifft nur die Erstlinienbehandlung.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Keytruda® (Pembrolizumab) ▼ (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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