Cobimetinib (Cotellic): Rote-Hand-Brief zu Blutungen
Hintergrund
Die Drug Safety Mail 2017-12 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) fasst einen Rote-Hand-Brief zu Cobimetinib (Cotellic®) zusammen. Das Dokument informiert über neu identifizierte Sicherheitsrisiken, die nach der Markteinführung und in laufenden klinischen Studien beobachtet wurden.
Cobimetinib ist in Kombination mit Vemurafenib zur Behandlung erwachsener Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom zugelassen, sofern eine BRAF-V600-Mutation vorliegt. Der Wirkstoff greift in den Zellzyklus ein, indem er die durch den Mitogen-aktivierten-Proteinkinase-Stoffwechselweg (MAPK) induzierte Zellproliferation blockiert.
💡Praxis-Tipp
Bei Personen unter einer Kombinationstherapie mit Cobimetinib und Vemurafenib wird eine erhöhte Aufmerksamkeit hinsichtlich klinischer Zeichen von Blutungen sowie muskulärer Symptome empfohlen. Laut AkdÄ-Mitteilung erfordern auftretende Rhabdomyolysen oder schwere Blutungen eine sofortige, schweregradabhängige Dosisanpassung.
Häufig gestellte Fragen
Laut AkdÄ ist Cobimetinib in Kombination mit Vemurafenib zur Behandlung erwachsener Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Melanom zugelassen. Voraussetzung für die Indikation ist das Vorliegen einer BRAF-V600-Mutation.
Die Mitteilung warnt vor schweren Blutungsereignissen, wie intrakraniellen und gastrointestinalen Blutungen. Zudem wird über erhöhte CPK-Spiegel und das Auftreten von Rhabdomyolysen berichtet.
Der Wirkstoff blockiert die durch den Mitogen-aktivierten-Proteinkinase-Stoffwechselweg (MAPK) induzierte Zellproliferation. Dadurch wird das Tumorwachstum bei spezifischen Mutationen gehemmt.
Es wird eine Dosisanpassung in Abhängigkeit vom jeweiligen Schweregrad der Nebenwirkung empfohlen. Die genauen Empfehlungen und Stufenschemata sind dem vollständigen Rote-Hand-Brief zu entnehmen.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Cotellic® (Cobimetinib): zusätzliche (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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