Denosumab absetzen: Frakturrisiko und Folgetherapie

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Drug Safety Mail 2017-43 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) thematisiert das Risiko von multiplen Wirbelkörperfrakturen nach dem Absetzen des monoklonalen Antikörpers Denosumab.

Denosumab wird in unterschiedlichen Dosierungen zur Behandlung der Osteoporose sowie zur Prävention skelettbezogener Komplikationen bei Knochenmetastasen eingesetzt.

Nach Beendigung einer Osteoporose-Therapie mit Denosumab kann es zu einem signifikanten Knochendichteverlust kommen, der mit Frakturen einhergehen kann. Laut AkdÄ ist derzeit unklar, ob die Knochendichte lediglich auf das Ausgangsniveau zurückfällt oder ob eine überschießende Gegenreaktion mit vermehrtem Knochenabbau auftritt.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Ein Therapieende mit Denosumab erfordert besondere Aufmerksamkeit, da ein rascher Knochendichteverlust mit dem Risiko für multiple Wirbelkörperfrakturen droht. Es wird empfohlen, rechtzeitig eine antiresorptive Anschlusstherapie, vorzugsweise mit oralen Bisphosphonaten, zu planen und die Knochendichte im Verlauf zu kontrollieren.

Häufig gestellte Fragen

Nach dem Absetzen kann es zu einem raschen Knochendichteverlust kommen. Laut AkdÄ geht dies in einigen Fällen mit multiplen Wirbelkörperfrakturen einher.

Es wird empfohlen, die Knochendichte im Verlauf zu überprüfen. Zudem sollte eine Anschlussbehandlung mit Bisphosphonaten in Betracht gezogen werden.

Die AkdÄ benennt orale Bisphosphonate, wie zum Beispiel Alendronsäure, als Mittel der Wahl für die antiresorptive Osteoporosetherapie.

Es wird empfohlen, bereits vor Therapiebeginn über die unklare Situation beim Absetzen des Medikaments aufzuklären. Das Risiko eines Knochendichteverlusts sollte in die gemeinsame Therapieentscheidung einfließen.

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Quelle: AkdÄ: Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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